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WIRKSAMKEIT DER BERUFUNG IN VERWALTUNGSSTREITIGKEITEN ALS EINES DER GRUNDLEGENDEN INSTITUTE DES SCHUTZES VON MEN- SCHENRECHTEN

Ana Đanić ; Pravni fakultet Sveučilišta J. Jurja Strossmayera u Osijeku
Lana Ofak ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu


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str. 52-60

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Sažetak

Als wichtigste Form der gerichtlichen Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Tätigkeit und der Akten der Organen des öffentlichen Rechts wird die Verwaltungsstreitigkeit hervorgehoben. In Einklang mit dem neulich eingeführten zweistufigen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Jahr 2012, wird als einziges ordentliches Rechtsmittel ein sehr wichtiges Mechanismus des bürgerlichen Rechtsschutzes – die Berufung gegen Urteile und Entscheidungen der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte - eingeführt. Die Autorinnen analysieren in ihrer Arbeit die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtsstreitigkeiten im Berufungsverfahren und dessen einschränkende Auswirkung. Weiter in der Arbeit wird untersucht, ob ein auf diese Weise normiertes Institut der Berufung im Verwaltungsverfahren die Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittels in Einklang mit dem Art. 13 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreieheiten erfüllt. Die Regelung dieses Instituts wird auch in Beziehung mit dem Recht auf Zugang zum Gericht in Verbindung gesetzt und analysiert. Ausschluss des Rechtes auf Berufung stellt in allen Fällen die vervassungsrechtliche Gearantie des Rechts auf Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen in Frage. In der Arbeit wird auch Rücksicht auf die bisherige zweijährige Praxis des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf Entscheidungen über die Berufungen gegen Urteile der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte genommen. Die Praxis des Oberverwaltungsgerichts ist insbesondere für die Entwicklung der ausgeglichenen Praxis, der gleichen Rechtsanwendung und der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes im Gerichsverfahren und beim Urteilsfällen von Bedeutung. Das Oberverwaltungsgericht und andere Verwaltungsgerichte sollen ihren Bürgern einen angemessenen, wirkungsvollen und vollständigen Schutz gegen gesetzeswidrige Akten, Handlungen und Unterlassungen der öffentlichrechtlichen Organen gewährleisten. Die Autorinnen werden feststellen, ob das Berufungsinstitut, wie es nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtsstreitigkeiten geregelt ist, zur Durchsetzung solches Schutzes Beitrag leistet.

Ključne riječi

Hrčak ID:

130906

URI

https://hrcak.srce.hr/130906

Datum izdavanja:

30.8.2014.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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