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SOZIALRECHTE DER WANDERARBEITNEHMER IN DER REPUBLIK KROATIEN: RECHT AUF ZUGANG ZU DIENSTLEISTUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN

Helga Špadina ; Pravni fakultet Sveučilišta J. Jurja Strossmayera u Osijeku


Puni tekst: hrvatski pdf 274 Kb

str. 251-267

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Sažetak

Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen des Europarats und des Europäischen Parlaments warnen schon jahrelang, dass unzureichender Rechtsschutz von Sozialrechten der Wanderarbeitnehmer, insbesondere deren erschwerter oder vereitelter Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, unausmeidlich mit der Verletzung iherer Grundrechte resultiert und dazu auch eine grobe Verletzung der Internationalen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt. In diesem Beitrag vertreten wir die Auffassung, dass der Umfang der Rechte auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Wanderarbeitnehmer noch immer mit den Verpflichtungen nicht in Einklang steht, die von der Republik Kroatien durch ihren Beitritt zu europäischen und internationalen Konventionen und Urkunden angenommen wurden. Dies lässt sich an mehrjährigen Kritiken Europäischen Ausschusses für Sozialrechte erkennen, der beständig hervorhebt, dass kroatische Gesetzgebung keine Durchführung der Europäischen Sozialkonvention im Bereich des Gesundheitschutzes der Wanderarbeitnehmer ermöglicht. Darüber hinaus unterlässt die kroatische Gesetzgebung, die Empfehlungen des Europarates, der Europäischen Union und der Internationalen Konventionen zu inkorporieren, durch deren Anwendung sich die Mitgliedstaaten bemühen müssten, den Umfang des Rechts auf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für besonders empfindliche Kategorien der Wanderarbeitnehmer zu vergrößern. Zu diesen Kategorien gehören auch Wanderarbeitnehmerinen, Kinder ohne Begleitung sowie Wanderarbeiter und ihre Familienangehörige mit nicht geregeltem Aufenthalt.
Infolge dessen wird dauerhaft die Notwendigkeit der Einführung von besonderen Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Wanderarbeiterinnen im Bereich der pränatalen, natalen und postnatalen Gesundheit vernachlässigt und die Einführung des Rechts auf notwendige medizinische Dienstleistung unterlässt. In jenem Kontext stellt dieser Beitrag einen Versuch dar, den fachbezogenen Erörterungen zum Recht auf Zugang zur Rechtspflege für die Wanderarbeitnehmer in Kroatien und der geltenden Stufe der (Nicht)Angleichung der Nationalvorschriften mit regionalen und internationalen Rechtsverpflichtungen der Republik Kroatien Beitrag zu leisten.

Ključne riječi

Sozialrechte; Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen; besonders empfindliche Kategorien der Wanderarbeitnehmer

Hrčak ID:

130956

URI

https://hrcak.srce.hr/130956

Datum izdavanja:

30.8.2014.

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