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RECHTE DER STAATSBÜRGER VON EWR-MITGLIEDSTAATEN UND DEREN FAMILIENANGEHÖRIGEN IM RAHMEN DER FREIZÜGIGIKEIT VON PERSONEN VS. MOBILITÄT

Tihana Marković ; Centar za poduzetništvo Osijek


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str. 285-305

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Sažetak

Der EWR ist im Jahr 1994 gegründet mit dem Ziel der Erweiterung der Bestimmungen über EU-Binnenmarkt im EFTA-Raum. Er besteht aus drei EFTA-Mitgliedstaaten (die Schweiz, Island und Norwegen) und den EU-Mitgliedstaaten. Von vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, welche dieser Raum verkörpert, wird die Freizügigikeit der Personen, d.h. der Staatsbürger der EWR-Staaten und deren Familienmitglieder in Fokus dieser Arbeit gestellt. Mit dieser Problematik befasst sich eine Reihe von Vorschriften. In dieser Arbeit werden diejenigen dargestellt, die vieleicht etwas älter sind, die aber für diesen Bereich einschlägig sind, sowie die neuesten Vorschriften. Es sind in erster Linie: Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990, Ausländergesetz (NN 74/13), Richtlinie des Rates der EU 2003/86/EG vom 22. September 2003 zum Recht auf Familienzusammenführung, Richtlinie 2004/38/EG vom 29 April 2004 zum Recht der EU-Bürger und deren Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, und die letzte Richtlinie 2014/54/EU vom 16. April 2014 über die Maßnahmen für leichtere Ausübung der Rechte der Arbeitnehmer, gewährleistet im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Trotz diesem gut aufgefasstem und dargestellten Rechsrahmen, verschiedenen Strategien, Programmen und gut entwickelten Vernetzungen, ist die Mobilität der Arbeitnehmer relativ schwach entwickelt, was auch zahlreiche Untersuchungen und statistische Daten beweisen, die in dieser Arbeit ein- beschlossen sind. Die sich in diesem Sinne aufdringenden Fragen, die auch nicht ohne Schwierigkeiten beantwortet werden können, sind folgende: „Warum ist es so?“, und „Sind die Hindernisse, gegen welche die Arbeitnehmer stoßen, mit rechtlichen und administrativen Einschränkungen, mit Unterbringung, Beschäftigung, Anerkennung von beruflichen Qualifikation oder mit sprach- lichen Barrieren verbunden?“. Abschließend, als Beispiel eines Problems und dessen Lösung bietet dieser Beitrag eine Analyse des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Fall C 456/12 vom 12. März 2014.

Ključne riječi

EWR; Europäische Union; Freizügigkeit von Personen; die Familienzusammen führung; Mobilität; die Gerichtspraxis

Hrčak ID:

132103

URI

https://hrcak.srce.hr/132103

Datum izdavanja:

30.8.2014.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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