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Die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen im System der allgemeinen Rechtstheorie und Betrachtungen zur Alschulerschen Theorie

Vanja-Ivan Savić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 851 Kb

str. 1949-1974

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Sažetak

Die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen gehört in den modernen Rechtsordnungen, die sie kennen, zu den anspruchsvollsten rechtlichen Konstrukten. Nachdem das Prinzip societas delinquere non potest aufgegeben wurde, erlangen juristische Personen eine spezifische Deliktfähigkeit und der Umfang der Deliktfähigkeit wird allgemein erweitert. In diesem Beitrag werden die sozialen und rechtlichen Verhältnisse analysiert, die eine solche Verantwortung rechtfertigen. Es wird auch erklärt, warum es erforderlich ist, dieser Verantwortung in der Rechtslehre einen gebührenden Platz einzuräumen. Der Autor verweist auf wichtige Beiträge Autoren aus verschiedenen Ländern, die sich mit dieser Thematik befassen, und untersucht, welche Position die kroatischen Rechtstheoretiker der Lehre über juristische Personen einerseits und der Deliktfähigkeit andererseits zuweisen. Besonders gewürdigt wird die Arbeit des bekannten amerikanischen Rechtstheoretikers Albert Alschuler, der am Bestehen der strafrechtlichen Verantwortung für juristische Personen Kritik übt und diese mit den Deodand- und Frankpledge-Prinzipien in Zusammenhang bringt. Ersteres bezieht sich auf die Bestrafung von Tieren, nämlich durch die Minderung des Wertes des Täters nach dem Prinzip der Talion, Letzteres auf das Prinzip der Gruppenbestrafung für die Untaten eines Einzelnen, was er mit der durch unterlassene Aufsichtspflicht gerechtfertigten Kollektivbestrafung in Verbindung bringt. Alschulers Theorie ist zwar bemerkenswert, jedoch nicht akzeptabel, da sie zur strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen, die ja eine wesentliche Rolle in der Gesellschaft spielen und sich in zahlreichen Interaktionen mit der Welt von heute befinden, keine wahre Alternative bietet. Die eigentliche Lösung ist in der richtigen Einordnung der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen ins Rechtssystem zu sehen. Ihr Weiterbestehen ist zu befürworten, wobei klare Mechanismen für die Einsetzung der Verantwortung, den Zugriff auf die höchsten Verantwortungsträger und ein Schutzsystem für Kollateralopfer erforderlich sind. Dieser Beitrag soll als möglicher Ansatzpunkt für eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem Problem dienen.

Ključne riječi

juristische Personen; strafrechtliche Verantwortung; allgemeine Rechtstheorie; Rechtsordnung; Alschulersche Theorie

Hrčak ID:

75510

URI

https://hrcak.srce.hr/75510

Datum izdavanja:

20.12.2011.

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