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Das Problem der Lüge bei Marulić und Kant

Josip Talanga


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str. 181-196

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Sažetak

Marulićs Werk De institutione bene vivendi per exempla Sanctorum, das zwischen 1506 und 1686 in fast 50 Auflagen (Neudrucken und Ubersetzungen) erschienen war, kam als liber expurgandus auf den berühmten Index. Der Eingriff der institutionellen Zensur betraf das 4. Kapitel des 4. Buches: De veritate colenda mendacioque tugiendo. In diesem Kapitel behauptet Marulić, daß das Lügen unter bestimmten Umstanden gerechtfertigt und zweckmäßig sein könne. Nach einer Analyse des Kapitels haben sich vier relevante Rechtfertigungstypen ergeben: I. Ethische Erlaubtheit der Lüge wegen der Morddrohung; II. Naturrechtliche Rechtfertigung der Lüge als Ausdruck des Widerstandes gegen die äußerste Ungerechtigkeit; III. Ethische Rechtfertigung der Lüge zwecks Schutzes des Erbrechts; IV. Ethische Rechtfertigung der Lüge in der äußersten Hungersnot. Der erste und der vierte Typus stellen eine echte ethische Aporie dar. Der zweite bedarf einer besonderen Erläuterung, wahrend der dritte von vornherein abzulehnen ist.
Kants Ablehnung eine s angeblichen Rechts auf Lüge ergibt sich konsequenterweise aus seiner Rechtstheorie. Sein Argument, daß der Gesetzgeber niemals ein solches Recht zugestehen kann, scheint wohlbegründet und akzeptabel zu sein. Über die Möglichkeit einer ethischen Erlaubtheit der Lüge hat er sich nicht explicite geäußert. Aber es scheint, daß er auch in dieser Hinsicht ein striktes Verbot der Luge fordert. Da Kant kein Widerstandsrecht postuliert, kann er auch nicht Marulićs zweiten Typus befürworten. Nichtvorhandenheit eines Widerstandsrechts ergibt sich daraus, daß Kant nur ideale und nicht reale Geltung des Naturrechts kennt. Es ware möglich, seine reale Geltung anzunehmen, und zwar in der Form der Menschenrechte, die allen positiven Rechten ihre Rechtfertigungsbasis verleihen, so auch dem Widerstandsrecht. Der erste und der vierte Typus sind nach Marulić (ethisch) berechtigt, jedoch nich frei von der Sunde. Im Kantischen System der Ethik ist jede gewollte Luge zugleich die Vernichtung der eigenen Menschenwurde. Es ist allerdings denkbar, und ich halte es für ethisch vertretbar, daß jemand durch die gewollte Luge sich selbst erniedrigt, um ein Menschenleben zu retten.

Ključne riječi

Hrčak ID:

83520

URI

https://hrcak.srce.hr/83520

Datum izdavanja:

3.12.1990.

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