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Stručni rad

Schadenshaftung wegen des Gesetz- oder Ordnungswidrigen Richterverhaltens

Jadranko Jug ; Vrhovni sud Republike Hrvatske, sudac


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str. 443-460

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Sažetak

In der Arbeit wird besondere Haftungsart der Republik Kroatien für das gesetz- und ordnungwidrige Richterverhalten bearbeitet. Auβer allgemeinen und besonderen Vermutungen auf Schadenshaftung, muss es sich bei dieser besonderen Haftungsart auch um gesetz- und ordnungswidriges Richterverhalten handeln, wobei die Haftung primär und ausschlieβlich von der Republik Kroatien getragen wird. Demnach ist das Grundproblem die Feststellung von gesetz- und ordnungwidrigem Richterverhalten in jedem Konkretfall. Die bisherige Rechtsprechung hat das subjektive Haftungskriterium akzeptiert, beziehungsweise die Schuld war eine der Vermutungen auf Schadenshaftung. Obwohl es Standpunkte gibt, dass bei dieser besonderen Haftungsart man dem objektiven Kriterium nach haftet, kann die Vertretung von Rechtsstandpunkten und die Anwendung von prozessualem oder materiellem Recht im konkreten Verfahren auf keinem Fall dem gesetz- und ordnungswidrigen Verhalten zugeordnet werden.

Ključne riječi

gesetz- und ordnungswidriges Richterverhalten; Schadenshaftung; Rechtsstandpunkt oder -auffassung

Hrčak ID:

87758

URI

https://hrcak.srce.hr/87758

Datum izdavanja:

16.4.2012.

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