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Izvorni znanstveni članak

Zur Anwendung kroatischen Erbrechts durch deutsche Gerichte

Erik Jayme


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str. 55-65

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Sažetak

Wie es viele Kroaten in Deutschland immer war, sollen die deutsche Gerichte viele Fälle nach kroatischem erbrecht losen. Dabei trafen sie mit einige Schwierigkeiten, manche von denen in diesem Beitrag beschreien sind. In einem von Fällen erschien das Problem wie die Erbunwürdigkeit zu bestimmen, weil das deutsche Recht nämlich für die Geltendmachung der Erbunwürdigkeit eine Anfechtungsklage verlangt und es wird nicht von Amtswegen bei dem Gericht berücksichtigt. Das andere Fall geht einen Doppelstaater um, die bosnisch-kroatische Staatsangehörigkeit hatte. Dieser Fall führte zur Frage weder bilaterale Vereinbarung zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina und der Republik Kroatien vom 29. 3. 2007 über die doppelte Staatsangehörigkeit und die Grenzkontrollen eine kollisionsrechtliche Bedeutung hat.
Am Ende soll Man sagen, dass auch nach der Eintritt Kroatiens in die Europäische Union diese Probleme und Lösungen wichtig werden weil es immer wieder deutsch-kroatische Rechtsfragen gibt, die auf bilateraler Ebene gelöst werden müssen.

Ključne riječi

Internationales Privatrecht; das Erbrecht; doppel Staatsangehörigkeit, die Erbunwürdigkeit

Hrčak ID:

93093

URI

https://hrcak.srce.hr/93093

Datum izdavanja:

3.5.2012.

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