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Verantwortung der Vermittler für Verletzung von Urheberrecht und verwandten Rechte im Internet

Dražen Dragičević ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Nina Gumzej ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 1003-1042

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Sažetak

In dieser Arbeit werden durch relevantes Recht der Europäischen Union und positives Recht der Republik Kroatien die Fragen der Verantwortung, Pflichten und Rechte von Dienstanbieter der Informationsgesellschaft – Vermittler in Zusammenhang mit Verletzungen von Urheberrecht und verwandten Rechte im Internet analysiert, mit dem Ziel der Bekämpfung und Verhinderung ihrer Verletzung.
Entwicklung von Informationsgesellschaft, deren Grundinfrastruktur hohe Technologien sind, hat dazu gebracht, dass Benutzen von elektronischen Kommunikationen mehr und mehr zu Grundbedürfnis des Menschen wird. Hohe Technologien generieren zahlreiche Begünstigungen für Bürger und Unternehmen, indem sie das Wachstum der auf Netzverbindungen und neuen online Geschäftsmodellen, Inhalte und Dientsleistungen basierenden Wirtschaftsaktivitäten ermöglichen. Verständlich ist deshalb das Interesse der kreativen Industrie,besonders Tätigkeiten, die sich auf Urheberrecht und verwandten Rechten basieren, dass sich in online Umfeld solche rechtliche und andere Bedingungen sichern, die wirksamen Schutz von geistigem Eigentum sichern. In Arbeit konzentrieren wir uns auf Verletzungen von Urheberrecht und verwandten Rechten im Internet durch unerlaubtem Tausch von Dateien mit geschütztem Eigentum, meistens erreicht durch Benutzung von peet-to-peer Netzwerktechnologie, und auf Fragen der Verantwortung, Pflichte und Rechte von Dienstanbieter von Vermittlungsleistung der Internetzugang (mere conduit) in Kontext des bürgerlichrechtlichen Schutzes dieser Rechte. Nämlich, wegen besonderen Eigenschaften dieser Leistung sind die Anbieter unter immer größerem Druck von Vereine für gemeinsame Verwirklichung von Urheberrecht und verwandten Rechten, auch wenn sie nur Vermittler sind in Übermittlung von Benutzerinformationen, den sie nicht selbst initiiert haben. In Übereinstimmung mit relevanter Gerichtspraxis der Europäischen Gerichtshof, in der Arbeit beschäftigen wir uns primär mit Erforschung von Erlauben der Bestimmung solcher Maßnahmen, mit denen den Vermittlern in Rahmen von Prozessordnung der Pflicht angedrängt wird, Verkehr ihrer Benutzer zu filtrieren und zu blockieren als allgemeine präventive Aufsicht von Benutzer und ihrer Kommunikation in Netzwerk, mit dem Ziel der Verhinderung von Verletzung von Urheberrecht und verwandt Rechte, die wir in der Arbeit betrachten. Dabei muss man die wichtigen Merkmale der vermittelten Internetleistunen in Betracht nehmen, wie zum Beispiel mere conduit Leistung der Internetzugang, die in der Arbeit betrachtet wird, und die Bedingungen, mit denen man die Freiheit der weiteren Entwicklung solcher Dienstleistungen, sichern will. Solche Dienstleistungen leiden keine Auferlegung von Durchführung der allgemeinen Aufsicht über ihren Benutzer und Informationen, die sie in der Netzwerk übermitteln. Besonders repressive Maßnahmen in der Bedeutung, mit der Ziel des privatrechtlichen Schutzes von Urheberrecht und verwandten Rechte im Internet, sind durch der EU-Recht nicht erlaubt, und sie können, außer auf Freiheit des Unternehmertums von Internet-Dienstanbieter, auch negative Folgen auf Informationsentwicklung, Freiheit der Sprache und Informierung, und auch auf Informations- und Kommunikationsprivatbereich der Benutzer von vermittelten Internetleistungen haben.

Ključne riječi

peer-to-peer; elektronische Kommunikationen; Anbieter von Leistungen der Informationsgesellschaft - Vermittler; mere conduit; Urheberrecht und verwandte Rechte; Freiheit des Unternehmertums

Hrčak ID:

94477

URI

https://hrcak.srce.hr/94477

Datum izdavanja:

19.10.2012.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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