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Anwendbarkeit der Klausel rebus sic stantibus auf den internationalen Abkommen über Militärbasis von USA in Guantanamo

Ivica Kinder ; Glavn stožer Oružanih snaga RH, Zagreb, Hrvatska


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str. 1113-1135

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Sažetak

Aufgrund des internationalen Abkommens gemacht zwischen Kuba und USA, in der Bucht von Guantanamo ist seit 1903 die amerikanische Militärbasis. USA erkennt die Souveränität von Kuba über Bereich von Basis an, während Kuba die USA erlaubt hat, die gesamte Jurisdiktion und Aufsicht über sie durchzuführen. Seit in 1959 auf Kuba die Gesellschaftsordnung sich verändert hat, die dortige Regierung plädieren für die Auflösung der Basis. Allerdings, Kuba und USA teilen den Einsicht, dass der Konflikt über einen internationalen Abkommen nur auf Art und Weise vorgesehen durch Abkommen von Parteien im Konflikt gelöst werden kann, beziehungsweise dass kein Staat ohne seinen Einverständnis in Gericht oder Arbitrage teilnehmen soll, beziehungsweise der Mediation mit der Ziel der Konfliktlösung, der den internationalen Abkommen betrifft.
Inbegriff der Klausel rebus sic stantibus als Art von Auflösung eines internationalen Abkommens, die in Wissenschaft und in Praxis sehr umstritten ist, spiegelt sich in wesentlich veränderten Umständen in Verhältnis zu den Umständen, sie in Zeit des Abkommens existierten, mit der Bedingung, dass es keine Bestimmungen ratione temporis beinhaltet, and dass es vermeinen kann, dass die Parteien es aufgrund bestimmter Umständen geschreiben haben. Wenn man die Vorbehalte von USA und Kuba in Zusammenhang mit der Wiener Konvention über das Recht von internationalen Abkommen in Betracht nimmt, sollte die Anwendbarkeit der Klausel rebus sic stantibus in Gründe genommen nicht umstritten sein. Natürlich, andere ist die Frage ihrer Sichtweisen über Existenz oder Nichtexistenz, beziehungsweise über Inhalt der angemessenen tatsächlichen Substrakts auf dem solche Anforderung beruhen könnte in Zusammenhang mit dem Abkommen über Militärbasis in Guantanamo.
Unter anderem, der Autor analysiert woraus würde, in tatsächlicher Bedeutung, die Erfüllung des Zwecks von internationalem Abkommen über Einrichtung von amerikanischen Militärbasis in Guantanamo bestehen, und woraus die Grundveränderung der Umstände, beziehungsweise was würden USA und Kuba in Zeitpunkt des Abkommens entscheiden, hätten sie die spätere Veränderung der Umstände vorausgesehen können.

Ključne riječi

internationales Abkommen; Militärbasis; Guantanamo; clausula rebus sic stantibus; Kamp X-Ray

Hrčak ID:

94480

URI

https://hrcak.srce.hr/94480

Datum izdavanja:

19.10.2012.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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