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ANALYSE DES KROATISCHEN RECHTSHILFESYSTEMS IN ZIVILSACHEN IM LICHTE DER BISHERIGEN PRAXIS EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE

Zvonimir Jelinić ; Pravni fakultet Sveučilišta J. Jurja Strossmayera u Osijeku
Katarina Knol Radoja ; Pravni fakultet Sveučilišta J. Jurja Strossmayera u Osijeku


Puni tekst: hrvatski pdf 42.655 Kb

str. 185-211

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Zugang zum Gericht und Wahrnehmung des Rechts auf gerichtlichen Schutz würde häufig in Frage kommen, wenn Streitparteien, ohne Rücksicht auf ihren Vermögensstand und finanziele Lage, alle Kosten der Einleitung und des Ablaufs von Gerichtsverfahren selbst tragen müssten. Obwohl die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht auf kostenlose Rechtshilfe in Zivilsachen nicht ausdrücklich erwähnt, hat eine umfangreiche Ausarbeitung des Rechts auf gerechtes Verfahren aus dem Art. 6 der Konvention in der Gerichtspraxis mit der Auslegung resultiert, dass das Recht auf Zugang zu Gericht nicht nur das Recht auf wirksamen Zugang zum Gericht als zentrales Element des Atr. 6, Abs. 1 einbeschließt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht auf kostenlose Rechtshilfe. Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die Feststellung von Verletzung der Konventionsrechte auf eine spezifische Weise die Staaten als Streitparteien dazu zwingen, Verletzungen der durch die Konvention gewährleisteten Rechte zu sanktionieren, hat heute die Mehrheit der Staaten durch Gesetz vorgesehene und entwickelte Möglichkeiten, den Personen in schlechter Finanzlage die Wahrnehmung einer Form der kostenlosen Rechtshilfe zu ermöglichen – entweder als kostenlose Rechtsberatung, kostenlose Vertretung vor dem Gericht oder die Befreihung von Gerichtsgebühren und anderen mit dem Verfahren des gerichtlichen Rechtsschutzues verbundenen Abgaben.
Diesem Trend der Regelung von Garantie des Rechts auf kostenlose Rechtshilfe hat auch die Republik Kroatien durch einen besonderen Gesetzestext befolgt. Damals, im Nationalen Programm für den EU-Beitritt der Republik Kroatien, wurde als ein der Schritte in der Justizreform und eine kurzfristige Priorität festgestellt, dass ein besonderer Gesetzestext beschlossen werden sollte, welches die Erteilung der kostenlosen Rechtshilfe regeln würde zum Zweck einer weiteren Erleichterung des Zugangs zu Gericht und zu anderen Organen, die über Rechte und Pflichten der Bürger entscheiden.
In dieser Arbeit analysieren die Autoren den geltenden normativen Rahmen für Systeme der kostenlosen Rechtshilfe in Zivilrechtlichen Sachen in Kroatien. Es wird grundlegend erörtert, ob das Gesetz über die kostenlose Rechtshilfe aus dem Jahr 2013 den Bestimmungen einschlägiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte inhaltlich entspricht. Auch andere verschiedene Fragen werden erörtert: Vermögensstand als Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rechts auf kostensole Rechtshilfe; dann Bedingungen für die Bemessung der Begründetheit von Forderungen im Verfahren,die Frage der Qualität der Rechtshilfe; die Frage der qualitätvollen Vertretung, usw. Abschließend wird auf der Grundsatzebene erörtert und befragt, ob das geltende Rechtshilfesystem in Zivilsachen auf eine befriedigende Weise geregelt ist und ob das System auch funktionell den wachsenden Bedürfnissenn der Bürger entspricht.

Ključne riječi

Recht auf Zugang zu Gericht; kostenlose Rechtshilfe; der Europäische Gerichthof für Menschenrechte; das Gesetz über die kostenlose Rechtshilfe

Hrčak ID:

130910

URI

https://hrcak.srce.hr/130910

Datum izdavanja:

30.8.2014.

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