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VERFASSUNGSRECHTLICHER RAHMEN FÜR REGELUNG DER RECHTE DER NATIONALEN MINDERHEITEN IM VORSCHLAG DER (SECHSTEN) ÄNDERUNGEN DER VERFASSUNG DER REPUBLIK KROATIEN

Mato Arlović ; Ustavni sud Republike Hrvatske


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str. 43-76

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Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen sind als Bestandteil der Menschenrechte und Grundfreiheiten einer der herausforderndsten Segmente der Sozialverhältnisse im Sinne ihrer Regelung, ihrer theoretischen Gestaltung und Systematisierung, sowie ihrer Durchsetzung in der Gesellschaft und der Staatsgemeinschaft.
Trotz ihrer Wichtigkeit rufen sie viele Meinungsverschiedenheiten auf allen genannten Ebenen heraus, oder, anders gesagt, es gibt eine beträchtliche Reihe der Fragen, über welche verhandelt wird und für welche einheitliche und allgemein akzeptable Lösungen gesucht werden, sowohl auf der theoretischen, als auch auf der normativrechtlichen Ebene. Als Illustration genügt die Anmerkung, dass in der Welt die Übereinstimmung weder über die Begriffsdefinition der nationalen Minderheit erreicht wurde, noch darüber, ob Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten nur den einzelnen Angehörigen der nationalen Minderheit oder der nationalen Minderheit als Kolektivität zustehen.
Trotzdem, vor Allem dank ihrer Bedeutung für die Herstellung von Stabilität und Sicherheit in der Gesellschaft und ihrer Rolle in der Verbindung von Völkern und Staaten, in Herstellung und Verbreitung von Dialog, Verständnis und Toleranz und als Faktor ständiger Stärkung der Instrumente zur Lösung aller sozialen (und zwischenstaatlichen) Spannungen, einschließlich offener Konflikte; dank der Anwendung der Grundsätze und Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit, Gleichberechtigung, Achtung und Schutz von Rechten und Freiheiten der nationalen Minderheiten als ihrer Menschenrechten und Freiheiten, die auf besten Erfahrungen des Staates, auf der Herrschaft des Rechts und Achtung der Verfassung beruhen, stellen die Rechte der nationalen Minderheiten einen Gegenstand der rechtlichen Regelung im supranationalen und nationalen Recht dar. Selbstverständlich wird dies durch nationale Verfassungsrechtsnormen geregelt, die einen verfassungsrechtlichen Rahmen dieser Rechte bilden, wenn die betreffende Verfassungsrechtsordnung sie nicht als Bestandteil des eigenen Nationalrechts vom supranatioanlen Recht übernommen hat (wie es in Kroatien der Fall ist) für die Regelung der Durchsetzung und des Schutzes von Rechten und Freieheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen.
Die Republik Kroatien hat anfangs dieses Jahrhunderts (vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2002) vor Allem auf Grund ihrer Verfassung, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rahmenkonvention zum Schutz der nationalen Minderheiten, ihre langjährige Arbeit (seit der Erklärung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität) an rechtlicher Regelung dieser Fragen zu Ende geführt. Die Republik Kroatien hat von vielen Mitgliedstaaten der EU – und nicht nur von ihnen – die Anerkennung bekommen, dass ihre Regelung der Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen auf der höchsten Ebene in Europa, so auch in der Welt, sei. Sie hat auch die Anstiftung und Unterstützung dieser Staaten für den Schutz und die Durchsetzung dieser Rechte in der Realität des gesellschaftlichen Lebens erhalten. Dies ist desto mehr wichtig, weil diese Frage eine der Ursachen von Spannungen war, aber auch eine Ausrede für den Aufstand der serbischen nationalen Minderheit in Kroatien, und ihre Rechtfertigung für die Durchführung großserbischer Asspirationen gegenüber die Republik Kroatien durch Anwendung der bewaffneten Aggression. Unter anderem sind diese Fragen auch ein Grund für die Empfindlichkeit jedes Eingriffs in die rechtliche Regelung der Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen, insbesondere diejenigen, die in den verfassungsrechtlichen Ansatz zu diesen Fragen, sowie in die auf Grund der Verfassungsordnung hergestellten Konstitutionalisierung des Staates und der sozialen Gemeinschaft einerseits und der hyerarchisch aufgebauten kroatischen Verfassungsordnung andererseits eingreifen.
Gerade das wird durch den sechsten “Vorschlag der Abänderung der Verfassung der Republik Kroatien“ gemacht, und dazu neigt er. Die Änderung der verfassungsrechtlichen Natur der Rechtsvorschriften (des Verfassungsgesetzes und anderer Gesetze), durch welche Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen geregelt werden und durch welche diese aus dem Rang organischer Gesetze auf das Niveau der Verfassungsnormen und verfassungsrechtlicher Akten gehoben werden, ändert nicht nur den hyerarchischen Aufbau kroatischer verfassungsrechtlicher Ordnung, sondern (im Falle dass sie angenommen und beschlossen wird) schafft sie gleichzeitig auch die Verfassungsgrundlage, nach welcher der Grundsatz des Bürgertums als Konstituens der kroatischen Gesellschaft durch den Grundsatz des Ethnischen ersetzt wird und zwar durch die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage für die Herstellung andersartiger Verhältnisse zwischen der ethnischen Mehrheit und ethnischen Minderheiten, geteilt nach dem Prinzip “wir und ihr“.
Die angedeuteten Fragen werden in dieser Arbeit auf Grund einer kritischen Analyse der vorgeschlagenen (sechsten) Änderungen der Verfassung der Republik Kroatien erörtert. Es wird auf Probleme und Konsequenzen hingewiesen, die aus der Billigung der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Regelung von Rechten und Freiheiten der nationalen Minderheiten erfolgen könnten.
Am Ende wird die Schlussfolgerung gezogen, dass, einerseits, diese Verfassungsänderungen in Bezug auf geltende Verfassungslösungen retrograd wären, und andererseits wären sie nachteilhaft für die verfassungsrechtliche Ordnung und hätten unannehmbare Folgen für das reale Leben.

Ključne riječi

Verfassungsänderungen; Regelung der Rechte der nationalen Minderheiten; die Verfassung; das Verfassungsgesetz; Normen mit Verfassungskraft; Menschenrechte und Grundfreiheiten; Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten und deren Angehörigen; Konstitutionalismus; Herrschaft des Rechts; Verfassungsstaat; verfassungsrechtliche Ordnung; Hyerarchiestruktur; Verfassungssystem

Hrčak ID:

147829

URI

https://hrcak.srce.hr/147829

Datum izdavanja:

30.8.2015.

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