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Izvorni znanstveni članak

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.2

GESETZLICHE REGELUNG DES VERHÄLTNISSES ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN IN UNTERNEHMEN MIT EINGESCHRÄNKTEM GESELLSCHAFTERKREIS (CLOSELY HELD) UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG KROATISCHER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Edita Čulinović-Herc orcid id orcid.org/0000-0002-6177-8057 ; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet
Sonja Marinac Rumora ; Trgovački sud u Pazinu
Mihaela Braut Filiopović orcid id orcid.org/0000-0002-2476-545X ; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet


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str. 45-86

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Sažetak

Die Arbeit bespricht spezifische Rechtsfragen bezüglich des Verhältnisses zwischen Gesellschaftern in Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis. Der Begriff „Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis“ wird in der Arbeit durch seine Funktion bestimmt, indem man die Eigenschaften dieser Gesellschaft mit den Eigenschaften anderer Gesellschaften ungeachtet ihrer gegründeten Rechtsform vergleicht und bespricht. Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass es sowohl in der Republik Kroatien als auch im Ausland eine wesentliche Anzahl dieser Gesellschaften gibt. Bezüglich der Dynamik des Verhältnisses zwischen Gesellschaftern in
Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis werden zwei spezifische korporativrechtliche Probleme erörtert: potentieller Missbrauch der Stellung des Mehrheitsgesellschafters, insbesondere falls dieser auch Vorstandsmitglied ist, und der sog. Deadlock der Versammlung, der bei zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften
auftritt, wenn sich die Gesellschafter nicht über eine Entscheidung einigen können. In beiden Fällen kommen persönliche Verhältnisse zwischen Gesellschaftern in den Vordergrund. Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die häufigste Form des Unternehmens mit eingeschränktem Gesellschafterkreis darstellt sowohl in der Republik Kroatien als auch im Ausland, wird in der Arbeit die verfügbare kroatische Rechtsprechung hinsichtlich des Austritts und Ausschlusses des Gesellschafters, welche zur Klärung des Gesellschafterstreits dienen und die Rettung der Gesellschaft als Ziel haben, analysiert. Die Arbeit schlägt vor, dass man das Recht auf autonome Regelung des Verhältnisses zwischen Gesellschaftern nach wie vor nutzen sollte. Man
setzt sich in der Arbeit auch dafür ein, dass man im Gesellschaftsvertrag die Verhältnisse zwischen Gesellschaftern präziser bestimmen sollte, dass man ein höheres Quorum bei der Fällung mancher Versammlungsentscheidungen festsetzen sollte (wobei
man die Wichtigkeit der Stimmen von Minderheitsgesellschaftern sichern würde), und dass die Gesellschafterversammlung für die Entscheidung über die Frage des Ausmaßes des Einflusses von Gesellschaftern auf die Unternehmensführung zuständig sein sollte. In der Arbeit wird auch die Ansicht vertreten, dass ein Aufsichtsorgan das Gleichgewicht im Verhältnis zwischen Gesellschaftern, insbesondere zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern, schaffen könnte. Die in Kodizes festgestellten Empfehlungen zur Unternehmensführung können bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags helfen. Da es diese Empfehlungen im Auslandsrecht schon gibt, setzt man sich in der Arbeit de lege ferenda für die Gestaltung eines solchen Kodex in der Republik Kroatien ein.

Ključne riječi

Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis; Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmensführung; Austritt des Gesellschafters; Ausschluss des Gesellschafters; Kodex der Führung von Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis

Hrčak ID:

199389

URI

https://hrcak.srce.hr/199389

Datum izdavanja:

9.4.2018.

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Posjeta: 6.107 *