Skoči na glavni sadržaj

Pregledni rad

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.3.7

WURDE DURCH DAS STRASSENGESETZ AUS DEM JAHR 2011 (DOCH) DIE FAKTISCHE ENTEIGNUNG DER EIGENTÜMER VON NICHT KLASSIFIZIERTEN STRASSEN DURCHGEFÜHRT?

Frane Staničić orcid id orcid.org/0000-0001-8304-7901 ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 391 Kb

str. 803-822

preuzimanja: 4.211

citiraj


Sažetak

Mit dem Inkrafttreten des neuen Straßengesetzes im Jahr 2011 wurde vorgeschrieben, dass die nicht klassifizierten Straßen zum öffentlichen Gut im allgemeinen Gebrauch werden, welches in unveräußerlichem Eigentum der zuständigen Einheiten der lokalen Verwaltung steht. Dabei stellt sich die Frage, ob durch dieses Gesetz die faktische Enteignung der grundbücherlichen Eigentümern
von Immobilien, die die nicht klassifizierte Straße ausmachen, durchgeführt wurde. Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Straßengesetzes fand das Verfassungsgericht der Republik Kroatien, dass die umstrittenen Bestimmungen dieses Gesetzes (welche die Geltendmachung des Eigentumsrecht der lokalen Selbstverwaltung über diese Straßen bezwecken) ausschließlich rechtstechnisch seien, und dass sie nicht wirklich das Eigentum über diese Straßen herstellen. Diese Frage ist jedoch für die (ehemaligen) Eigentümer geradezu auschlaggebend im Kontext der Feststellung, ob die Verjährung für Entschädigungen für die eventuell durchgeführte
faktische Enteignung schon angetreten ist. Anhand kritischer Analyse äußert sich der Autor gegen die betreffende Entscheidung des Verfassungsgerichts, und stellt fest, dass auf der Grundlage des Straßengesetzes das Eigentum über die nicht klassifizierten Straßen in der Tat hergestellt ist, wobei die umstrittenen Bestimmungen nicht ausschließlich „rechtstechnischen Charakters“ seien. Er zieht die Schlussfolgerung, dass durch das Straßengesetz die faktische Enteignung durchgeführt wurde und dass das Inkrafttreten des Gesetzes der Zeitpunkt ist, ab dem die Verjährungsfrist für
Entschädigungsforderung für die durchgeführte Enteignung läuft.

Ključne riječi

öffentliche Straßen; nicht klassifizierte Straßen; faktische Enteignung; Entschädigung; Verjährung

Hrčak ID:

250886

URI

https://hrcak.srce.hr/250886

Datum izdavanja:

17.1.2021.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski talijanski

Posjeta: 5.558 *