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Eine Analyse der rechtlichen Haftung im Falle der Schadensverursachung (vom Standpunkt der allgemeinen Theorie und Philosophie des Rechts)

Luka Burazin ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 1421-1452

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Sažetak

Ausgehend von den Resultaten der Kritik am Verständnis der Schadenswiedergutmachung als einer Art zivilrechtlicher Sanktion werden in der Arbeit mögliche inhaltliche Änderungen beim Begriff der rechtlichen Haftung bei Schadensverursachung untersucht. Daher wird zunächst der Begriff der rechtlichen Haftung vom Standpunkt der allgemeinen Theorie und Philosophie des Rechts analysiert, wobei als ihre Hauptmerkmale Normativität, Relativität (Bezogenheit), Begründung auf dem maßgeblichen rechtlichen Verfahren, Verantwortlichkeit für das eigene Verhalten, Zuschreibung eines rechtswidrigen Verhaltens (Delikt), Retrospektivität und normatives Unterliegen unter Sanktionen festgestellt werden. Aufgrund der festgestellten Merkmale wird dann das herkömmliche Verständnis der Schadenshaftung als rechtlicher Haftung bei Schadensverursachung analysiert und die Schlussfolgerung gezogen, dass ein so aufgefasster Schadenshaftungsbegriff jeglicher wesentlicher Merkmale des allgemeinen Begriffs der rechtlichen Haftung entbehrt. Daher ist der Autor der Meinung, dass Schadenshaftung nicht als eine Form der rechtlichen Haftung bezeichnet werden kann, sondern lediglich als ein schuldrechtliches Verhältnis der Haftung für einen Schaden, in dem der Schädiger die rechtliche Verpflichtung hat, dem Geschädigten den Schaden wiedergutzumachen, und der Geschädigte den Anspruch hat, vom Schädiger die Wiedergutmachung des ihm zugefügten Schadens zu verlangen. Weiter schließt der Autor, dass es zur Vermeidung einer Verwechslung grundlegender Rechtsbegriffe angemessener wäre, das Institut des Schuldrechtsverhältnisses der „Schadenshaftung“ bzw. „Haftung für einen Schaden“ als Schuldrechtsverhältnis der Schadenswiedergutmachung zu bezeichnen, da so zugleich der Wesensgehalt wie auch der Hauptzweck des genannten Rechtsverhältnisses unterstrichen würden.
Schließlich wird der normative Gehalt der rechtlichen Haftung im Falle eines verursachten Schadens dargestellt, den der Autor als rechtliche Position einer Person definiert, die ihrer Verpflichtung zur Wiedergutmachung eines zugefügten Schadens nicht freiwillig nachgekommen ist (Delikt) und der Anwendung von Vollstreckungsmitteln (Sanktionen) unterworfen ist.
Eine solche Bestimmung des Begriffs der rechtlichen Haftung im Falle einer Schadensverursachung zeitigt auch für die Theorie gewisse Vorzüge. Zusätzlich zu einer Entwirrung grundlegender Rechtsbegriffe wird die einheitliche Definition der Sanktion im Recht ermöglicht, die Rechtswidrigkeit kann als zwingende Voraussetzung jeder rechtlichen Haftung installiert werden, das aktuelle internationalrechtliche Problem der Haftung in Staaten ohne Rechtswidrigkeitsmerkmal sowie das Problem der theoretischen Rechtfertigung der objektiven oder kausalen Verantwortlichkeit und der Haftung für Dritte werden gelöst und das Rechtsinstitut der Haftpflichtversicherung theoretisch besser erklärt.

Ključne riječi

rechtliche Haftung; Schadenshaftung; Strafbarkeit; Schadenswiedergutmachung; allgemeine Rechtstheorie

Hrčak ID:

30725

URI

https://hrcak.srce.hr/30725

Datum izdavanja:

15.12.2008.

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