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ANWENDUNG DES GRUNDSATZES VON TREU UND GLAUBEN IM STEUERVERFAHREN: GESCHEITERTER VERSUCH DAS INSTITUT 'VERBINDLICHER AUSKÜNFTE' IN KROATISCHES STEUERRECHT EINZUFÜHREN

Nataša Žunić Kovačević ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci


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str. 133-150

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Sažetak

Der Grundsatz von Treu und Glauben wurde zuerst 2001 in das kroatische Steuerrecht eingeführt. Der damalige rechtliche Rahmen des Instituts von gutem Glauben im Steuerverfahren beinhaltete allerdings keine Verordnungen, die den Begriff selbst, oder die Kriterien für Bewertung solchen Handelns, präziser definierten. Subsidiäre Rechtsquellen ließen genauso viel zu wünschen übrig. Verabschiedung des neuen Allgemeinen Steuergesetzes aus 2008 lieferte ein Zeichen dafür, dass sich der Zugang zur Regelung dieses Instituts nicht nur ändert, sondern auch in die Richtung einer einheitlichen Regelung des schon vorhandenen Rechtsinstituts, nämlich 'in gutem Glauben handeln', wendet. Das Gesetz vorschreibt die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften zur Anwendung des oben genanten Grundsatzes, weshalb Fachexperten berechtigt die Einführung des Instituts 'verbindlicher Auskünfte' in das Besteuerungssystem erwarten. Das Institut 'verbindlicher Auskünfte' kann als Bestätigung der Anwendung des Handelns in gutem Glauben betrachtet werden. Bedauerlicherweise, führte die durchgeführte Analyse der untergesetzlichen Vorschrift nicht zu erhofften Ergebnissen. Da sich um ein Institut handelt, welches in Steuersystemen und Steuergesetzgebungen zahlreicher Länder vorhanden ist, wird hier auf die unerlässliche Aktualisierung und Modernisierung des kroatischen Steuerverfahrens hingewiesen.

Ključne riječi

Kroatisches Steuerverfahrensrecht; in gutem Glauben handeln; verbindliche Auskünfte

Hrčak ID:

53525

URI

https://hrcak.srce.hr/53525

Datum izdavanja:

8.4.2010.

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