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Richtlinie zur Rechtschutzversicherung und ihre Umsetzung in das kroatische Recht

Loris Belanić ; Pravi fakultet Sveučilišta u Rijeci


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str. 1019-1053

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Sažetak

Die Rechtsschutzversicherung stellt eine Sonderform von Versicherung dar, bei welcher der Versicherer Kosten der Inanspruchnahme von Versichertenrechtsinteressen; Kosten der Vertretung und des Rechtsschutzes in verschiedenen Verfahren vor den Behörden (Gerichten, Verwaltungsämter) wie auch Kosten der außergerichtlichen Streitigkeitenbeilegung übernimmt. Mit dem Ziel der Angleichung im Beriech der Rechtschutzversicherung in der Europäischen Union (ehemalige EWG) ist die Richtlinie Nr. 87/344 zur Rechtschutzversicherung noch 1987 erlassen worden. Diese Arbeit erläutert die Gründe für die Erlassung dieser Richtlinie, wobei ihre einzelnen Bestimmungen ins Detail analysiert werden. Obwohl diese Richtlinie zur Regelung der Rechtsschutzversicherung beigetragen hat, blieb eine vollständige Angleichung im diesem Bereich aus wie in dieser Arbeit betont wird. Nach einer Zerlegung der Richtlinie, wird die Lage der vorhandenen Umsetzung der Letzteren in die kroatische Gesetzgebung kritisch betrachtet. Daraus ist zu schließen, die Richtlinie sei im Wesentlichen (noch) nicht umgesetzt worden, obwohl einige ihrer Bestimmungen unbedingt umzusetzen sind. Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie im Recht von Bosnien und Herzegowina schon zum großen Teil in die nationale Gesetzgebung umgesetzt worden ist. Letzteres soll als ein positives Beispiel der Richtlinienangleichung für den kroatischen Gesetzgeber dienen.

Ključne riječi

Rechtschutzversicherung; Richtlinie; Umsetzung

Hrčak ID:

63632

URI

https://hrcak.srce.hr/63632

Datum izdavanja:

20.12.2010.

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