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Die Effizienz internationaler Instrumente bei Haftung und Schadensersatz wegen Verunreinigung durch Schiffe: der Fall des Südlichen Ozeans
Ivana Zovko
Sažetak
Obwohl eine Reihe von völkerrechtlichen Instrumenten zur Regelung von Schadensersatz und Haftung hinsichtlich der Verschmutzung der maritimen Umwelt durch Schiffe vereinbart wurden oder auch in Kraft getreten sind, ist ihre Effizienz ebenso wie die Instrumente selbst und die Grundsätze, für die sie stehen, fagwürdig. Dieser Beitrag untersucht die Effizienz der relevanten völkerrechtlichen Instrumente auf drei Aspekte hin: (a) die Fähigkeit, rechtzeitigen und angemessenen Schadensersatz für „reinen Umweltschaden“ zu leisten; (b) die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe als solcher; (c) das Verhältnis der Anwendbarkeit, der Durchsetzung und der Beachtung der völkerrechtlichen Instrumente als Maßstab ihrer Effizienz. Das Problem der Angemessenheit der völkerrechtlichen Instrumente für den Schadensersatz bei Umweltschäden wird anhand des Beispiels eines der maritimen Umwelt direkt zugefügten Schadens (reiner Umweltschaden) im Unterschied zu Personen- und Sachschaden behandelt. Die gegenständliche Analyse wurde am Beispiel des Südlichen Ozeans durchgeführt. Dieser umfasst nämlich wie auch das Mittelmeer Zonen unter der Ingerenz des jeweiligen Küstenstaates wie auch die offene See und steht unter dem Schutz allgemeiner völkerrechtlicher Normen wie auch besonderer regionaler Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der maritimen Umwelt. Das jüngste regionale Rechtsinstrument für Haftung und Schadensersatz bei Umweltschäden stellt der Annex zum Umweltschutzprotokoll des Antarktisvertrages dar, der am 17. Juni 2005 vereinbart wurde und für den Südlichen Ozean gilt.
Ključne riječi
Völkerrecht im Bereich Schutz und Erhaltung der maritimen Umwelt; Verschmutzung der maritimen Umwelt durch Schiffe; Effizienz völkerrechtlicher Instrumente für die Haftung und den Schadensersatz bei reinen Umweltschäden; Südlicher Ozean
Hrčak ID:
5109
URI
Datum izdavanja:
20.6.2006.
Posjeta: 4.558 *