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Position von Leitungsmitglieder einer Aktiengesellschaft bei Vertragsschliessung in Name der Gesellschaft, aber mit Persönlichen Interesse in der Rechtsgeschäft

Mihaela Braut Filipović ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci, Rijeka, Hrvatska


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str. 1137-1173

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Sažetak

In dieser Arbeit wurde die Zulässigkeit von self-dealing (Eigengeschäft-) Transaktionen von Leitungsmitglieder von Aktiengesellschaften in Fälle, wenn sie Verträge mit sich selbst schließen und wenn sie Vertrag in Name der Gesellschaft schließen, aber auch persönliches Interesse haben. Ein Überblick von komparativer Lösungen wurde gegeben, was auch europäische Recht einschaltet,über Präventionsmaßnahmen die benutzt werden, um zu verhindern, dass Leitungsmitglieder von Aktiengesellschaften Eigengeschäftstransaktionen machen, die der Gesellschaft schaden. Es ist ohne Zweifel in dem kroatischen und komparativen Recht, dass die Leitungsmitglieder einer Aktiengesellschaft Pflicht haben, im Interesse der Gesellschaft zu arbeiten, aber Ausfall einer gesamten Verbot von Eignegeschäfttransaktion öffnet die Frage der Grenzen in denen solche Rechtsgeschäfte erlaubt werden können, und wie eine effektivere Kontrollsystem über ihnen einzurichten. In Artikel sind besonders die Möglichkeiten de Benutzung von Statut und der gemeinsamen Vertretung wegen Kontrolle über Eigengeschäftstransaktionen von Leitungsmitglieder geschildert.

Ključne riječi

Gesellschaftsrecht; Vertragsschliessung von Leitungsmitglied in Name der Gesellschaft mit Persönlichen Interesse; Vertragsschliessung mit sich selbst; gesamte Vertretung in Aktiengesellscahft; Statut der Aktiengesellscahft

Hrčak ID:

94481

URI

https://hrcak.srce.hr/94481

Datum izdavanja:

19.10.2012.

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