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Die EU-Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen – Reichweite und Rechtfertigungen

Siniša Rodin ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 33-61

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Sažetak

Der Autor erörtert die Reichweite der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie im Kontext der vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit den Art. 43, 46 und 49 des EG-Vertrags. Es wird unterstrichen, dass die Reichweite dieser Richtlinie durch allgemeine, besondere und Ad-hoc-Beschränkungen sowie durch den subsidiären Charakter der Dienstleistungsfreiheit wesentlich eingeschränkt ist. Die endgültige Reichweite wird zwangsläufig durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bestimmt werden, d. h. durch die Konkretisierung möglicher Rechtfertigungen für nationale Maßnahmen. Dabei bleibt dem EuGH die Wahl zwischen zwei globalen interpretativen Ansätzen, die vom Autor als progressiv-integrativ und konstitutionell-zentrifugal bezeichnet werden. Im Rahmen des ersten Ansatzes suggeriert der Autor vier mögliche Interpretationsvarianten, die den Regulierungsinteressen der Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße Rechnung tragen. Die Entscheidung für einen der in Frage kommenden Interpretationsansätze wird die Geschwindigkeit bestimmen, mit der die am 23. und 24. März 2000 vom Europäischen Rat in Lissabon formulierten Integrationsziele der EU erreicht werden. Auch die Verhandlungsposition der Republik Kroatien im Bereich der Dienstleistungsfreiheit wird im Rahmen möglicher Interpretationen dieser Richtlinie festgelegt werden müssen, und zwar sowohl bei den Verhandlungen als auch nach dem Beitritt zur EU.

Ključne riječi

Dienstleistungsrichtlinie; Rechtfertigungen; Reichweite; Interpretation

Hrčak ID:

32726

URI

https://hrcak.srce.hr/32726

Datum izdavanja:

26.2.2009.

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