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Die Haftung des Beförderers von Reisenden in der Seeschifffahrt nach der Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland de lege lata und de lege ferenda

Marija Pospišil Miler ; Lošinjska plovidba d.d., Rijeka, Hrvatska
Marija Pospišil ; North of England P&I, Hong Kong


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str. 1015-1028

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Sažetak

Vom Beginn der Vereinheitlichung des internationalen Seeschifffahrtsrechts im Bereich der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See Anfang des 20. Jahrhunderts bis hin zur Verabschiedung des neuesten Athener Übereinkommens von 2002 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See hatte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) dabei eine führende Rolle.
In der Absicht, Reisenden auf See den größtmöglichen Schutz zukommen zu lassen, hat das Vereinigte Königreich erhebliche Bemühungen unternommen und durch den Anstoß zur Verabschiedung des Vorbehalts und der Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens die Hindernisse für die Ratifizierung und Umsetzung des Athener Übereinkommens von 2002 aus dem Weg geräumt und auch eine Politische Vereinbarung im Rahmen der Europäischen Union (EU) über die Aufnahme der Bestimmungen aus dem Athener Übereinkommen von 2002 in das EU-Recht erreicht.
Dieser Beitrag ermittelt daher, wie die bestehenden internationalen Instrumente, die die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See regeln, im nationalen Recht des Vereinigten Königreichs angewandt werden, sowie was auf diesem Gebiet de lege ferrenda zu erwarten ist, da das Vereinigte Königreich zweifellos bedeutenden Einfluss auf den Ratifizierungsprozess des Athener Übereinkommens von 2002 und auf die Aufnahme seiner Bestimmungen in das EU-Recht haben wird.

Ključne riječi

Vereinheitlichung des internationalen Seeschifffahrtsrechts; Beför- derung von Reisenden auf See; Haftung des Beförderers

Hrčak ID:

42921

URI

https://hrcak.srce.hr/42921

Datum izdavanja:

26.10.2009.

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