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ZUR LEISTUNG KOSTENLOSER RECHTSHILFE

Jozo Čizmić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu


Full text: croatian pdf 519 Kb

page 389-422

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Abstract

Kostenlose Rechtshilfe erleichtert den Zugang zu Gerichten und zu anderen Behörden, die über die Rechte und Verpflichtungen kroatischer Bürger und Ausländer entscheiden. Dabei werden die Kosten entweder im Ganzen oder nur teilweise von der Republik Kroatien getragen, unter Berücksichtigung der materiellen Lage der Betroffenen, und insbesondere der Tatsache, dass die Letzteren dieses Recht nicht in Anspruch nehmen könnten, ohne ihren Unterhalt und den Unterhalt ihrer Haushaltsmitglieder zu gefährden.
Außer der Verfassung der Republik Kroatien wird das Recht auf kostenlose Rechtshilfe in der Republik Kroatien durch Verordnungen verschiedener Gesetze gewährleistet, wie z.B. Verordnungen der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes zum Kollisionsrecht (Kroatisches Gesetz über die Lösung von Konflikten der Gesetze mit Vorschriften anderer Staaten in bestimmten Verhältnissen), des Anwaltschaftsgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Asylgesetzes, des neuen Gesetzes zur kostenlosen Rechtshilfe, wie auch zahlreiche Durchführungsbestimmungen.
Angesichts des begrenzten Artikelumfangs und der begrenzten Referatsdauer, bezieht sich der Autor kritisch nur auf einige Rechtsvorschriften, die das System der kostenlosen Rechtshilfeleistung innerhalb der Republik Kroatien regeln (Zivilprozessordnung, Anwaltschaftsgesetz und Gesetz zur kostenlosen Rechtshilfe). Mit anderen Worten, er nimmt nur einige Aspekte der kostenlosen Rechtshilfeleistung (den Begriff der Rechtshilfe, die Arten und den Umfang der Rechtshilfe wie auch Rechtshilfebenutzer und -erbringende) unter die Lupe.

Keywords

kostenlose Rechtshilfe; Prozesskosten

Hrčak ID:

53571

URI

https://hrcak.srce.hr/53571

Publication date:

8.4.2010.

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