Izvorni znanstveni članak
ARTES LIBERALES
Mirela Šarac
; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu
Sažetak
Der Begriff, die rechtliche Regelung ebenso wie die Frage, welche Art von geistiger Arbeit als ars liberalis zu betrachten wäre, sind strittig sowohl bei den römischen Juristen als auch in der romanistischen Wissenschaft. Während die ältere Romanistik meistens die Meinung verfechtete, dass diese Dienste tatsächlich unter das Mandat subsumiert wurden, bestehen in der neuerer Wissenschaft viele Kontroversen: die Erbringer von artes liberales konnten sich aus dem Auftrag (mandatum), oder aus dem Mietvertrag (locatio conductio) oder aus dem Innominatkontrakt verpflichten. Es besteht auch die Meinung, nach der es sich hier um die ausservertragliche Sphäre handelt.
Unter artes liberales verstand man solche Tätigkeiten, die eines freien Menschen würdig waren. Da in der römischen Welt ein grundsätzlicher Unterschied zwischen geistiger und physischer Arbeit bestand, und die aristokratische Anschauungsweise die bezahlte Arbeit praktisch dem Sklavenzustand gleichsetzte, kommt die Autorin zum Schlusse, dass artes liberales nicht Gegenstand des Arbeits- oder Werkvertrages sein konnten. Diese Tätigkeiten, die nach der römischen Auffassung unter die artes liberales eingereiht wurden, konnten auch nicht Gegenstand des Auftrags sein. In den römischen Quellen gibt es keinen Beweis, dass die artes liberales durch das Auftragsrecht reguliert wurden, oder dass eine actio mandati angestrengt werden könnte. Eigentlich lag der Bewertung der Tätigkeiten, die man als artes liberales qualifizierte, keine juristische, sondern eine gesellschaftliche Beurteilung zu Grunde, die sich im Laufe der Zeit geändert hat. Dementsprechend bedeutete der Kreis der artes liberales keine eindeutige juristische Kategorie, und die Qualifizierung selbst war von der Tatsache abhängig, ob diese Arbeit von einem freien Menschen oder von einem Sklaven, und auf welcher Grundlage verrichtet wurde.
Ključne riječi
römisches Recht; artes liberales
Hrčak ID:
53575
URI
Datum izdavanja:
4.6.2010.
Posjeta: 3.884 *