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Der „Krieg gegen den Terrorismus“ und das Konzept der Völkerrechtlichen Subjektivität

Davorin Lapaš


Puni tekst: hrvatski pdf 157 Kb

str. 1709-1739

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Sažetak

Die Arbeit befasst sich mit dem Problem des sog. „Krieges gegen den Terrorismus“ und dem Einfluss, den dieser auf die Erweiterung des Kreises der völkerrechtlichen Subjekte hat. Nach den terroristischen Angriffen auf New York und Washington am 11. September 2001 ist das Syntagma vom „Krieg gegen den Terrorismus“ nicht nur in den Äußerungen von Politikern und in den Medien weltweit, sondern auch in den Werken einiger juristischer Autoren immer gegenwärtiger. Das Völkerrecht inkriminiert den Terrorismus in seinen Normen, insbesondere innerhalb des Rechtssystems der Vereinten Nationen, als internationales Verbrechen, wobei es die Verantwortung für den Terrorismus, aber auch die Sanktionen auf Grund seiner sekundären Normen immer häufiger unmittelbar bei den terroristischen Organisationen (etwa der Al-Quaida) und ihren Mitgliedern ansiedelt, gleich ob parallel zur Verantwortung des sie unterstützenden Staates oder selbstständig, und nicht selten werden zugleich auch gegen solche Organisationen und ihre Mitglieder Sanktionen verhängt. Dadurch unterwirft das Völkerrecht die betreffenden Organisationen eigentlich unmittelbar nicht nur seinen primären Normen (die das Verbrechen des Terrorismus inkriminieren), sondern auch seinen sekundären Normen, die eine direkte völkerrechtliche Verantwortung für dieses Verbrechen sowie entsprechende Sanktionen vorsehen. Da in der völkerrechtlichen Doktrin der unmittelbar nach den Regeln des Völkerrechts bestimmte Träger von Rechten und Pflichten als völkerrechtliches Subjekt allgemein anerkannt ist, dieser aber auch fähig ist, diese Pflichten zu verletzen, und dafür aufgrund der sekundären völkerrechtlichen Norm unmittelbar verantwortlich ist, kann man folgern, dass das Problem des internationalen Terrorismus und damit auch seiner Akteure allzu gegenwärtig geworden ist, als dass es von den internationalen Beziehungen und somit auch ihrer völkerrechtlichen Regelung weiterhin missachtet werden könnte. Vielmehr würde unseres Erachtens gerade die Akzeptanz der völkerrechtlichen Subjektivität terroristischer Organisationen als Nichregierungsentitäten durch die Aktivierung der unmittelbaren Verantwortung der direkten Täter für den Terrorismus die ohnehin übermäßig angespannten und belasteten zwischenstaatlichen Beziehungen entlasten.

Ključne riječi

„Krieg gegen den Terrorismus“; völkerrechtliche Subjektivität; terroristische Organisationen; Gewalteinsatz

Hrčak ID:

6421

URI

https://hrcak.srce.hr/6421

Datum izdavanja:

20.12.2006.

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