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Original scientific paper

Bewertung der Konzentration von Unternehmern nach dem Kriterium des Geschäftsrückgangs in Zeiten der Rezession

Vlatka Butorac Malnar ; Faculty of law, University of Rijeka, Rijeka, Croatia
Jasminka Pecotić Kaufman orcid id orcid.org/0000-0002-3598-7090 ; Faculty of economics and business, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 1253-1294

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Abstract

Die Aufsicht bei der Konzentration von Unternehmern wird durchgeführt, um die auf eine Konzentration folgende Entstehung einer wettbewerbsfeindlichen Marktstruktur, die das Wettbewerbsniveau auf dem maßgeblichen Markt beeinträchtigen würde, zu verhindern. In bestimmten Fällen kann eine Konzentration, die den Wettbewerb beeinträchtigt und daher verboten werden müsste, dennoch zugelassen werden, weil nämlich
zwischen der Durchführung der Konzentration und der Wettbewerbsbeeinträchtigung danach kein ursächlicher Zusammenhang besteht. Es geht dabei um Situationen, in denen
sich einer der Konzentrationsteilnehmer nachweislich in so schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten befand, dass er ohnehin vom Markt verschwunden wäre und sich so
auch ohne die Unternehmerkonzentration eine Wettbewerbsbeeinträchtigung ergeben hätte. Dieses Kriterium des Geschäftsrückgangs geht aus der Rechtsprechung in den
Vereinigten Staaten hervor und ist, wenn auch mit etwas veränderten Voraussetzungen, ins Wettbewerbsrecht der Europäischen Union eingegangen. Die Autorinnen haben die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Kriteriums in den Vereinigten Staaten, der
Europäischen Union und Kroatien einer Analyse unterzogen und festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen in der EU in erster Linie aufgrund der Voraussetzung des unvermeidlichen Marktaustritts des Vermögens strenger sind als in den Vereinigten
Staaten. Besonders wird die Frage erörtert, ob in Zeiten der Rezession beziehungsweise einer Wirtschaftskrise die Regeln für die Genehmigung einer Unternehmerkonzentration aufgrund des Geschäftsrückgangs gelockert werden sollten. Die Autorinnen machen darauf aufmerksam, dass es sehr schwierig zu ermitteln sein kann, ob es sich in der Tat um einen endgültig gescheiterten oder um einen wegen der Rezession in vorübergehenden Schwierigkeiten befindlichen Unternehmer handelt. In Bezug auf das Kriterium des Geschäftsrückgangs im kroatischen Wettbewerbsrecht stellen die Autorinnen fest, dass die kroatischen Vorschriften und Handhabung mit dem Gemeinschaftlichen Besitzstand immer noch nicht völlig harmonisiert sind, in erster Linie da die Voraussetzung
des unvermeidlichen Marktaustritts des Vermögens nicht übernommen wurde. Sie analysieren desweiteren die relevante Praxis der kroatischen Kartellbehörde. Gesondert wird auch die Frage behandelt, ob die Anwendung der Rechtsregeln der EU bei der Bewertung der Unternehmerkonzentration im kroatischen Recht rechtmäßig sei, da nach Art. 70 des Stabilierungs- und Assoziierungsabkommens die aus der Anwendung der
EU-Wettbewerbsregeln hervorgehenden Regeln nur auf den Wettbewerb einschränkende Vereinbarungen, den Missbrauch der beherrschenden Stellung und staatliche Beihilfen anzuwenden sind. Anregungen für die Antwort auf diese Frage sehen die Autorinnen in
der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien im Fall P. Z. Auto aus dem Jahr 2008.

Keywords

Wettbewerbsrecht; Unternehmerkonzentrationen; Kriterium des Geschäftsrückgangs; Rezession

Hrčak ID:

70315

URI

https://hrcak.srce.hr/70315

Publication date:

15.7.2011.

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