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Preliminary communication

Warum wir im Seeschifffahrtsordnung nicht mehr den "Ausrüster" brauchen

Velimir Filipović


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page 555-565

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Abstract

In den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat Jugoslawien den "Ausrüster" als zentrale Figur im Seerecht postuliert. Es handelte sich um die Person, die im Besitz des Schiffes war und die Gesamtverantwortung für den Schiffsbetrieb innehatte. Obwohl damals in Jugoslawien nach sowjetischem Beispiel alle Schiffe über 50 Tonnen nationalisiert waren, wollte man der Welt zeigen, dass Jugoslawien einen spezifischen rechtlichen Weg eingeschlagen hat. Es gab weder ein Privateigentum wie im Westen noch ein Staatseigentum wie im sozialistischen Lager. Jugoslawien hat das so genannte "Volkseigentum", später "Gesellschaftseigentum". Für diese Zwecke war der Ausrüster eine Idealfigur. Es werden die Fehler in der Definition des Ausrüsters aufgezeigt, der damals nicht der Schiffseigner werden konnte und de facto die Person des Befrachters und des Beförderers mit abdeckte. In der neuen kroatischen Seeschiffahrtsordnung sollte die Person des Schiffseigners an die Stelle des Ausrüsters treten.

Keywords

Reeder; Schiffseigner; Frachtverträge; Seeschifffahrtsordnung von 2004

Hrčak ID:

6445

URI

https://hrcak.srce.hr/6445

Publication date:

5.12.2006.

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