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Review article

Bestimmung der Ortszuständigkeit im Prozessverfahren von seiten des höheren Gerichts

Jozo Čizmić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu


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page 291-311

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Abstract

Die Zuständigkeit wird in der Regel gemäß Gesetz bestimmt, wobei Gesetzlichkeit und Rechtsicherheit gewährleistet und gesichert wird. Demgegenüber gibt es Fälle, bei denen die Zuständigkeit nicht unmittelbar gemäβ Gesetz bestimmt wird, sondern das Gesetz lässt den höheren Gerichten oder den Parteien selbst zu, dass sie das sachlich-zuständige Gericht als ortszuständig für die konkrete Rechtsstreitigkeit bestimmen.
Der Autor weist in der Arbeit auf die Rechtsmöglichkeiten der Zuständigkeitsübertragung vom gemäβ Gesetz für das andere Gericht zuständige Gericht hin . Besondere Aufmerksamkeit schenkt er den Bestimmungsarten von Ortszuständigkeit von Seiten des höheren Gerichts, einer notwendigen und zweckmäβigen Zuständigkeitsdelegation und -ordination.

Keywords

delegation of jurisdiction; Zuständigkeitsdelegation; ruling as to jurisdiction; Zuständigkeitsordination

Hrčak ID:

87713

URI

https://hrcak.srce.hr/87713

Publication date:

16.4.2012.

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