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Original scientific paper

Der Zinssatz bei internationalen Handelsgeschäften, insbesondere Kaufverträgen. Die Praxis der Gerichte und Schiedsgerichte

Ulrich Drobnig ; Emeritiertes Wissenschaftliches Mitglied und Direktor, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg


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page 535-562

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Abstract

Der Artikel beschreibt die Praxis der Gerichte und der Schiedsgerichte bei der Berechnung der Zinsen bei internationalen Handelsgeschäften. Die zentrale rechtliche Grundlage für die internationale Kaufverträgen, das Einheitlichen Kaufgesetzes von 1980 (CISG), gibt kein Antwort um wie die Zinssatz zu rechnen, weil Art. 78 wie auch Art. 84 Abs. 1 die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung von Zinsen statuieren, aber keine Regel über die Höhe des Zinssatzes aufstellen. Die Wege für die solche Lückenfüllung bietet Art. 7 Abs. 2 CISG an: nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden, die dem Übereinkommen zugrunde liegen oder die Regeln des Internationalen Privatrechts anzuwenden.

Die Gerichtpraxis aus sieben europäischen Ländern (Deutschland, Finnland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich und die Schweiz) zeigt dass ein kollisionsrechtlicher Ansatz abgenommen ist und nur in Frankreich wenden die Gerichte das französische Recht als der lex fori die Zinshöhe zu beantworten. In die Vereinigten Staaten, der wenigen Entscheidungen haben jedenfalls den kollisionsrechtlichen Ansatz aufgenommen, der in Europa eindeutig dominiert. Es wäre am klarsten die Rechtswahl der Parteien für den Kaufvertrag auf den Zinssatz von Geldansprüchen zu erstrecken. Ähnliches gilt, wenn mangels Rechtswahl der Parteien das Vertragsstatut durch objektive Anknüpfung ermittelt wird- an die für einen Kaufvertrag charakteristische Leistung, also an das Recht des Verkäufers.

Das Papier beschreibt dass die Praxis der Schiedsgerichte gibt fünf Lösungen für die Bestimmung der Zinshöhe. In etwa 23% der Schiedssprüchen ist der Zinsfuß nach dem Vertragsstatut bestimmt, und dass ist fast nie naher begründet. Einige wenige Schiedsgerichte wenden das Recht des Ortes des Schiedsverfahrens als lex fori. Etwa ein Dutzend Schiedssprüche bestimmt den Zinssatz entweder nach dem Recht am Sitz des Gläubigers oder an demjenigen des Zahlungsortes. Allerdings, in den Schiedssprüchen nimmt die Bestimmung des Zinssatzes nach der Vertragswährung den Vorrang ein vor allen anderen Methoden, weil „der Zinssatz eng verbunden mit einer bestimmten Währung ist“.

Keywords

die Zinsen; die Kaufverträgen; Art. 78 des CISG; die Lückenfüllung; das Vertragsstatut; lex fori; die Zahlungswährung

Hrčak ID:

93124

URI

https://hrcak.srce.hr/93124

Publication date:

3.5.2012.

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