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Preliminary communication

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.4.19

KAPITALMANAGEMENT BEI INNOVATIVEN UNTERNEHMEN: ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Danijela Vrbljanac orcid id orcid.org/0000-0002-1118-5384 ; University of Rijeka, Law Faculty, Rijeka, Croatia


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page 1779-1805

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Abstract

Es gibt nicht viele Bereiche des Europäischen Rechts, welche so kontrovers wie Datenschutz sind. Nur beim grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten könnte dieses Problem noch umstrittener werden. Der Status der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer hat sich bei der Entkräftung der Sicheren-Häfen-Vereinbarung vom EuGH, einer der Rechtsrahmen für die Übermittlung
personenbezogener Daten in die USA, als strittig erwiesen. Weitere Abkommen wurden vom EuGH geprüft, einschließlich des Datenschutzschilds, des Nachfolgers der Sicheren-Häfen-Vereinbarung. Es wurde vorgeschlagen, dass manche dieser Instrumente der Übermittlung aufgehoben oder geändert werden müssen, um mit der DSGVO im Einklang gebracht zu werden. Dieser Beitrag analysiert die
Rechtsgrundlagen, welche die Unternehmen in der EU für die Übermittlung personenbezogener Daten anwenden. Es wird behauptet, dass, ungeachtet des Inkrafttretens der DSGVO, die “Revolution” des Datenschutzes noch nicht beendet ist, wenigstens was den grenzüberschreitenden Datenverkehr betrifft.

Keywords

Datenschutz; EU-Recht; Datenschutz-Grundverordnung; Privatsphäre; grenzüberschreitender Datenverkehr; Datenübermittlung.

Hrčak ID:

218346

URI

https://hrcak.srce.hr/218346

Publication date:

28.2.2019.

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