Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.3
TONAUFNAHME DER GERICHTSVERHANDLUNG IN DER FÖDERATION BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Jozo Čizmić
; Faculty of Law, University of Split, Split, Croatia
Marija Boban
orcid.org/0000-0001-6075-8794
; Faculty of Law, University of Split, Split, Croatia
Abstract
Durch Artikel 98 der Novelle des Zivilprozessgesetzes der Föderation Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 2015 wurde der bestehende Gesetzestext durch neue Artikel 375a, 375b und 375c ergänzt, welche die Tonaufnahme der Verhandlung im Zivilprozess ermöglichen. Die vorgeschlagenen Artikel regulieren das Vorgehen des Gerichts bei der Durchführung der Tonaufnahme mit dem Ziel, die Effi zienz des Gerichtsverfahrens und die Glaubwürdigkeit des Beweisverfahrens
zu verbessern. Der Beitrag bespricht die Gründe und das Ziel der Regulierung der Tonaufnahme der Verhandlung im Zivilprozess, die Art und Weise und das Verfahren der Entschlussfassung über die Tonaufnahme der Verhandlung, die Bewahrung der Tonaufnahme, die Erstellung der Abschrift der Tonaufnahme und die Möglichkeit des Einspruchs der Partei sowie auch andere relevante Vorschriften, durch welche die Tonaufnahme von Verhandlungen geregelt wird (Strafprozessordnung, Gerichtsanweisungen und Verfahrensordnung des Gerichts). Abschließend wird auf zahlreiche Probleme, welche die Tonaufnahme der Verhandlung im Zivilprozess erschweren oder unmöglich machen, hingewiesen. Es werden auch Vorschläge gegeben, wie man solche Dokumentation von Aussagen über Tatsachen und
Erklärungen von Zeugen im Zivilprozess effi zienter machen kann.
Keywords
Tonaufnahme; Verhandlung; Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT); Zivilprozess
Hrčak ID:
219297
URI
Publication date:
8.4.2019.
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