Skip to the main content

Original scientific paper

https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.10

ANTICHRESIS DE LEGE FERENDA

Ines Matić orcid id orcid.org/0000-0002-6101-8445 ; University of Rijeka, Faculty of Law, Rijeka, Croatia
Anamari Petranović ; University of Rijeka, Faculty of Law, Rijeka, Croatia


Full text: croatian pdf 304 Kb

versions

page 261-284

downloads: 686

cite


Abstract

Das kroatische Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte verbietet durch Artikel 329 Paragraph 1 dem Grundschuldgläubiger den Besitz und das Nutzen der mit dieser Grundschuld belasteten Immobilie, was auch das Verbot des Fruchtziehungsrechts und anderer Nutzungsrechte an dieser Immobilie einschließt. Weiterhin schreibt Paragraph 2 desselben Artikels vor, dass jede Bestimmung, die im Vertrag anders als es im Paragraph 1 dieses Artikels vorgeschrieben ist, feststellen würde, nichtig ist. Mit dieser Bestimmung hat der kroatische Gesetzgeber das Pactum antichreticum verboten, während er die Antichresis als selbstständiger Vertrag überhaupt nicht anerkennt. Ziel dieses Beitrags ist, die potentiellen Vorteile der Regulierung des Instituts der Antichresis und/oder des Pactum antichreticum im
kroatischen Recht de lege ferenda zu überprüfen. Deshalb stellt man im ersten Teil des Beitrags eine zusammenfassende historisch-rechtliche Analyse dieser Institute dar, die propädeutisch der komparativen Analyse dieser Institute in moderner Rechtsvergleichung dient. Die komparative Analyse wird im zweiten Teil des Beitrags durchgeführt, wonach man abschließend zu Erkenntnissen über potentielle Vorteile
der Anwendung dieser Institute in Praxis kommt.

Keywords

Antichresis; Pactum antichreticum; römisches Rech; Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte; Sicherung der Forderung; Befriedigung der Forderung

Hrčak ID:

219392

URI

https://hrcak.srce.hr/219392

Publication date:

8.4.2019.

Article data in other languages: croatian italian english

Visits: 2.022 *