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Preliminary communication

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.2.4

DIE EVOLUTION FISKALISCHER SOUVERÄNITÄT IN ENGLAND: VON MITTELN DER HERRSCHERBESCHRÄNKUNG ZUM PRÄROGATIV DER GESETZGEBUNGSGEWALT

Miran Marelja ; Faculty of Law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Valentino Kuzelj orcid id orcid.org/0000-0003-3028-8562 ; Faculty of Law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 509-527

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Abstract

Die parlamentarische Entstehung steht in enger Verbindung zur Entwicklung fiskalischer Befugnisse der Gesetzgebungsgewalt, was insbesondere in der Entstehung und Entwicklung des englischen Parlaments zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus sei es feststellbar, dass die Frage des Kampfs „mittelalterlicher Steuerpflichtige“, bzw.
derjenigen, die an Gewaltenteilung in damaligen feudalen Strukturen teilnahmen, der Entstehung des englischen Parlaments und „Treffen der Diener des Königs“ vorausgeht. So sind Mittel der Beschränkung des Eigenwillens der Krone, vor allem in finanziellen Fragen, in frühsten Verfassungsurkunden mittelalterlichen Englands zu finden. Das Berufen auf finanzielle Prärogative des Parlaments in späteren Zeiträumen
stellt wirkungsvolle Entgegensetzung zum Eigenwillen der Krone, und insbesondere dem absolutistischen Streben des Hauses Stuart gegenüber. Als das Parlament Vorrang vor Krone erlangte, blieb der viktorianische Zeitraum in Zeichen des Kampfs zwischen Unterhaus und Oberhaus, welcher Anfang 20. Jahrhunderts seinen Höhenpunkt bei
der Frage der Ablehnung des Haushalts seitens des Oberhauses, erreichte. Das Gesetz zum Parlament aus 1911 vollendete die jahrhundertlange Entwicklung fiskalischer Eigenständigkeit des Parlaments, indem es durch Prärogativ des Unterhauses als Inhaber von demokratischer Wahllegitimität bestätigt wurde.

Keywords

England; Parlament; Unterhaus; fiskalische Souveränität; Besteuerung

Hrčak ID:

244130

URI

https://hrcak.srce.hr/244130

Publication date:

24.9.2020.

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