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Original scientific paper

Dingliche Rechte an der Eisenbahninfrastruktur - Ansichten zur Reform des Eisenbahnsystems

Nikoleta Radionov ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


Full text: croatian pdf 144 Kb

page 981-1014

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Abstract

Das Gesetz über die Eisenbahn aus dem Jahre 2003 definiert die Eisenbahninfrastruktur als öffentliches Gut im Eigentum der Republik Kroatien, das in allgemeinem Gebrauch steht. Die Verwaltung dieser Infrastruktur wird im Namen und für die Rechnung der Republik Kroatien als Eigentümer vom Unternehmen HŽ-Infrastruktura als Infrastrukturverwalter ausgeübt. Obwohl sämtliche Vorschriften, die den sachenrechtlichen Status der Eisenbahninfrastruktur von Grund auf neu regeln, bereits Anfang 2006 in Kraft getreten sind, ist der zentrale, vorrangigste Prozess für die Umsetzung der Reform in der Praxis bis heute noch nicht abgeschlossen: nämlich die Definition der Grenzen des Eisenbahnstrukturgürtels und damit die Abgrenzung jenes Teils des Grundstücks, das als öffentliches Gut in allgemeinem Gebrauch gilt – der Eisenbahninfrastruktur –, vom Vermögen im Eigentum der nach der Umstrukturierung der kroatischen Eisenbahnen (HŽ) entstandenen Gesellschaften. Die Aufgabe, den Infrastrukturgürtel durch die Bestimmung seiner Grenzen in den Katasterplänen festzulegen und eine Studie mit einem Vorschlag zur Begrenzung des Infrastrukturgürtels vorzulegen, obliegt dem Verwalter, HŽ-Infrastruktura. Dennoch erfordert die besitz- und eigentumsrechtliche Statusklärung für jede Katastereinheit die Durchführung zahlreicher Verfahren: einerseits nichtstreitiger, nämlich die Eintragung in die Grundbücher, und andererseits streitiger, nämlich die Verfahren, die geführt werden, um die vermögensrechtliche Situation bezüglich der einzelnen Grundstücke zu regeln, wofür die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien zuständig ist. Erst nachdem dieser Prozess abgeschlossen und die Eisenbahninfrastruktur in die Grundbücher eingetragen worden ist, wird man von einem System sprechen können, bei dem die erforderlichen Voraussetzungen für einen normalen Betrieb erfüllt sind. Hierzu gehören der Schutz dieses wertvollen Vermögens vor unbefugter Verfügung und Zerstörung, die Sicherung der notwendigen massiven Investitionen und die Gewährleistung der Sicherheitsstandards für den Eisenbahntransport.

Keywords

Eisenbahninfrastruktur; öffentliches Gut in allgemeinem Gebrauch; Eigentum; dingliche Rechte; Konzession; Eisenbahngesetz; Infrastrukturverwalter; Infrastrukturgürtel; HŽ-Infrastruktura

Hrčak ID:

42920

URI

https://hrcak.srce.hr/42920

Publication date:

26.10.2009.

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