Original scientific paper
ZU AUGENSCHEIN UND AUGENSCHEINSGEGENSTAND IM ZIVILVERFAHREN
Mihajlo Dika
; Pravni fakultet Sveučilišta u zagrebu
Abstract
Der Augenschein und der Augenscheinsgegenstand als Institute von großer praktischer Bedeutung, die im Rahmen der kroatischen Doktrin des Zivilprozessrechts jedoch relativ vernachlässigt worden sind, werden in dieser Arbeit systematisch, kritisch und komparativ analysiert. Zuerst werden probatorische Funktionen von Augenschein und Augenscheinsgegenstand untersucht, um die Begriffe dieser Institute, samt ihrer Merkmale und Kriterien für Differenzierung von anderen Beweismitteln und Beweiserhebungen, festzustellen. Hinsichtlich der Durchführung von Augenschein wird Folgendes betrachtet: Welcher Personenkreis kann den Augenschein durchführen; and welchen Orten kann der Augenschein durchgeführt werden; welche sind die Voraussetzungen für Anordnung von Augenschein außer Gericht und für Entscheidung über Augenschein. Besondere Aufmerksamkeit wird der problematischen Aspekte des Augenscheins an Gegenständen, die sich bei Parteien und Drittpersonen, oder bei Staatsorganen und Personen als öffentlichen Amtsträgern befinden. Dabei wird auf diesbezügliche Neuigkeiten der Novelle zur Zivilprozessordnung aus dem Jahr 2003 hingewiesen, und insbesondere auf die Gegebenheit, dass die Neuregelung der Pflicht von Drittpersonen den Augenschein zu ermöglichen, umfangreicher als die Aussagepflicht des Zeugen im Zivilverfahren. Zum Schluss wird die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsinstitute des Augenscheins und Augenscheinsgegenstands im Rahmen der Tatsachenfeststellung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen werden, was u.A., aus der Einführung neuer Kategorien der Beweismittel ergeht.
Keywords
Augenschein; Augenscheinsgegenstand; Beweismittel; Beweiserhebung
Hrčak ID:
53519
URI
Publication date:
8.4.2010.
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