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Preliminary communication

LEX COMMISSORIA AUF BEFRIEDIGUNG DER GLÄUBIGER DURCH VERWERTUNG BEWEGLICHER GEGENSTÄNDE

Gabrijela Mihelčić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci


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page 203-217

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Abstract

In der vorliegenden Arbeit vergleicht die Autorin die Gesetzesregelung von komissorischen Befriedigung der Gläubiger, bzw. der Security Interest und Security Rights Gläubiger durch Verwertung beweglicher Gegenstände als Sicherheitsgegenstand in den Bestimmungen des CC, UCC, DCFR und des kroatischen Rechts. Die Merkmale dieses Rechtsinstituts werden an Hand folgender Fragen analysiert: a) Hat der Gläubiger Anspruch auf lex commissoria auf Grund des Gesetzes oder ist die Voraussetzung dafür vorherige Vereinbarung der Parteien, b) muss der Gläubiger nach der Befriedigung den Rest dem Schuldner zurück geben, c) auf welche Weise wird der Wert des Sicherheitsgegenstands festgestellt, und welche sind die dafür vorgesehenen Kriterien, und d) was passiert mit den Rechten anderer Gläubiger, bzw. der Sicherheitsgegenstandsberechtigte.

Keywords

Pfandrecht; lex commissoria; hyperocha

Hrčak ID:

53529

URI

https://hrcak.srce.hr/53529

Publication date:

8.4.2010.

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