Pregledni rad
https://doi.org/10.17234/SocEkol.35.2.4
Flüchtlinge und klimabedingte Migranten: eine begriffliche Unterscheidung
Anatolii Getman
orcid.org/0000-0002-1987-2760
; Yaroslav Mudryi National Law University
*
Volodymyr Shekhovtsov
; Yaroslav Mudryi National Law University
Volodymyr Steshenko
orcid.org/0000-0002-1010-0123
; Yaroslav Mudryi National Law University
Oleh Tarasov
orcid.org/0000-0002-9070-5965
; Yaroslav Mudryi National Law University
Svitlana Kozar
; Yaroslav Mudryi National Law University
* Dopisni autor.
Sažetak
Ziel dieser Arbeit ist es, anhand einer grundlegenden rechtlichen Analyse eine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Begriff der Flüchtlinge und dem der klimabedingten Migranten zu treffen und anschließend auf der Grundlage der internationalen Menschenrechtsnormen und der regulatorischen Ansätze der Europäischen Union ein Gesetzgebungsmodell für den Schutz von Menschen zu entwickeln, die aufgrund des Klimawandels vertrieben wurden und nicht unter den Flüchtlingsstatus fallen. Diese Untersuchung wurde in den Jahren 2024–2025 als rechtswissenschaftliche und analytische Forschung auf der Grundlage gezielt ausgewählter, nicht zufälliger Stichproben aus dem Völkerrecht und dem EU-Recht sowie aus quasi-gerichtlichen Entscheidungen durchgeführt. Sie rekonstruiert innerhalb der Parameter des positiven Rechts die Flüchtlingsinstitution gemäß der Konvention von 1951 zusammen mit ihrem Protokoll von 1967 und ermittelt systematisch die rechtlichen Grenzen ihrer Anwendbarkeit auf klimabedingte Vertreibung, ohne auf eine expansive Auslegung zurückzugreifen. Die Ergebnisse zeigen, dass zentrale strukturelle Elemente des Flüchtlingsstatus in erster Linie mit der Verfolgung durch den Bürgerrechtsstaat oder den Aufenthaltsstaat zusammenhängen. Es hat sich gezeigt, dass ein wirksamer Schutz für Menschen, die durch den Klimawandel vertrieben wurden, außerhalb des Flüchtlingsrechts in den primären internationalen Menschenrechtsverträgen durch eine eigenständige Anwendung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährleistet wird, wenn eine reale Gefahr schwerwiegender Schäden besteht. In diesem Zusammenhang sollte auf der Grundlage des Grundsatzes des Kindeswohls dem Schutz der Rechte von Kindern, die als Klimamigranten oder Flüchtlingskinder gelten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Analyse des normativen Rahmens der EU zeigt, dass die derzeitigen europäischen Ansätze zwar teilweise mit internationalen Standards im Einklang stehen, deckt jedoch gleichzeitig strukturelle Grenzen des bestehenden Asylmodells bei der Bewältigung klimabedingter Vertreibung auf. Die Ergebnisse sind auch für nationale Rechtssysteme relevant, die sich in einer Phase des Wandels nach Konflikten oder im Zusammenhang mit einem Beitritt befinden. Die Erkenntnisse tragen zur Weiterentwicklung der Lehre im internationalen Migrationsrecht, zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzungspraxis in der EU sowie zu nationalen Ansätzen für künftige rechtliche Anpassungen bei.
Ključne riječi
Flüchtlinge; Grundsatz der Nichtzurückweisung; Kinderrechte; Kindeswohl; Menschenrechte
Hrčak ID:
349740
URI
Datum izdavanja:
24.7.2026.
Posjeta: 0 *