Prethodno priopćenje
Die „Außerstreit-“ und Schlichtungsfunktion der öffentlichen Notare de lege lata und de lege ferenda
Mihajlo Dika
; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Sažetak
Im Rahmen der aktuellen Überprüfung, welchen Grenzen, Bedürfnissen, ja Erfordernissen die vor sich gehende Dejudizialisierung des zivilrechtlichen Schutzes auf der legislativen, fachlichen und wissenschaftlichen Ebene in der Republik Kroatien Rechnung tragen muss, stellt die Erörterung der Rolle des Notariats in diesem Prozess ein besonderes Problem dar. In diesem Zusammenhang untersucht dieser Beitrag zunächst, in welchem Maße bereits de lege lata Aufgaben der traditionellen gerichtlichen Zuständigkeit (in der Regel der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf die Notare übertragen wurden sowie welche Möglichkeiten und Grenzen einer weiteren Übertragung dieser Aufgaben bestehen. Es wird festgestellt, dass die Notare eine Reihe von Aufgaben aus diesem Bereich erfolgreich übernommen haben, vor allem auf dem Gebiet der erb- und zwangsvollstreckungsrechtlichen Beziehungen. In dem Versuch, die Aufgaben zu identifizieren, deren Erledigung de lege ferenda (in Konkurrenz zu den Gerichten) den Notaren anvertraut werden könnten, wird, ausgehend von dem Standpunkt, dass die Grenzen einer solchen Dejudizialisierung in der Disponibilität der betreffenden Beziehungen und in der rechtspolitischen Einschätzung eines öffentlichen Interesses an der ausschließlichen Zuweisung der Entscheidung in den mit diesen Beziehungen zusammenhängenden Rechtssachen an staatliche Organe gegeben sind, die Schlussfolgerung gezogen, dass es sich prinzipiell um die Durchführung von Verfahren zur einvernehmlichen Ehescheidung, zur Beweissicherung im Außerstreitverfahren, zur Außerstreitregelung der Beziehungen zwischen Miteigentümern, einschließlich der Auflösung ihrer Gemeinschaft, um Grenzziehung, freiwilligen Verkauf usw. handeln könnte. In diesem Zusammenhang wird das Erfordernis unterstrichen, ein kroatisches Gesetz über das Außerstreitverfahren zu verabschieden, das in angemessener Weise unter anderem die gerichtliche und eventuell notarielle Prozedur zur Durchführung der genannten Außerstreitsachen regeln würde. Im Rahmen der Erörterung der Schlichtungsdimension bei der Erledigung der klassischen notariellen Aufgaben als alternativer Methode zur Regelung von Rechtssachen und somit auch einer der Dejudizialisierungsformen wird die Feststellung getroffen, dass diese sich als notarielle präventive Schlichtungsfunktion, als notarielle adhäsive Schlichtungsfunktion und als notarielle schlichtende Monitorfunktion als notarielle Schlichtungsfunktion stricto sensu, die jedoch den üblichen Rahmen der Erledigung notarieller Standardaufgaben nicht sprengen, äußert. Bezüglich der Möglichkeiten und Bedürfnisse der Erweiterung der Rolle des Notariats auf die Schlichtungsstätigkeit, wird nahe gelegt, mit Vorsicht an dieses Problem heranzugehen, insbesondere hinsichtlich der Folgen, die die so genannte Schlichterinkompabilität auf die Ausübung dieser Tätigkeit haben könnte.
Ključne riječi
Dejudizialisierung; freiwillige Gerichtsbarkeit; öffentlicher Notar; Schlichtung
Hrčak ID:
45426
URI
Datum izdavanja:
21.12.2009.
Posjeta: 3.509 *