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Gründe für die Ablehnung der Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen nach der Verordnung des Rates (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Hrvoje Sikirić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 45-100

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Sažetak

Die Verordnung des Rates (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist die wichtigste Quelle des vergemeinschaftlichten Internationalen Privatrechts. Im Beitrag wird Kapitel III der Verordnung analysiert, das die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat erlassen wurden, in einem anderen regelt. Einleitend wird eine kurze historische Übersicht über die Vergemeinschaftlichung des Internationalen Privatrechts einschließlich einer Kategorisierung der diesen Prozess umsetzenden Maßnahmen gegeben. Grundlegende Anmerkungen beziehen sich auf den Anwendungsbereich der Verordnung sowie die wesentlichsten Elemente des Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof. Nach Erläuterung des Anwendungsbereiches von Kapitel III hinsichtlich von Inhalt, Raum, Zeit und Personen wird der Begriff der „Entscheidung“ im Sinne der Verordnung im Einzelnen analysiert. Die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung und Vollstreckung werden in der Reihenfolge der Bestimmungen der Verordnung dargelegt, und zwar sind dies der Widerspruch zum Ordre public des Mitgliedstaates, in dem die Anerkennung und Vollstreckung geltend gemacht wird, die Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, und die Unvereinbarkeit von Entscheidungen. Das Verbot, die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats nachzuprüfen, zu dem auch die jeweiligen Ausnahmeregelungen aufgezählt werden, sowie das Verbot, die ausländische Entscheidung in der Sache nachzuprüfen, werden einer besonderen Analyse unterzogen.

Ključne riječi

europäisches Internationales Privatrecht; Brüssel I-Verordnung; justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Vorabentscheidungsverfahren; Europäischer Gerichtshof; Entscheidung, Zivil- und Handelssachen; Ordre public; rechtliches Gehör der Parteien; Unvereinbarkeit von Entscheidungen; internationale Zuständigkeit; Entscheidung in der Sache; Anerkennung und Vollstreckung

Hrčak ID:

48827

URI

https://hrcak.srce.hr/48827

Datum izdavanja:

22.2.2010.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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