Pregledni rad
Bestimmung der Ortszuständigkeit im Prozessverfahren von seiten des höheren Gerichts
Jozo Čizmić
; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu
Sažetak
Die Zuständigkeit wird in der Regel gemäß Gesetz bestimmt, wobei Gesetzlichkeit und Rechtsicherheit gewährleistet und gesichert wird. Demgegenüber gibt es Fälle, bei denen die Zuständigkeit nicht unmittelbar gemäβ Gesetz bestimmt wird, sondern das Gesetz lässt den höheren Gerichten oder den Parteien selbst zu, dass sie das sachlich-zuständige Gericht als ortszuständig für die konkrete Rechtsstreitigkeit bestimmen.
Der Autor weist in der Arbeit auf die Rechtsmöglichkeiten der Zuständigkeitsübertragung vom gemäβ Gesetz für das andere Gericht zuständige Gericht hin . Besondere Aufmerksamkeit schenkt er den Bestimmungsarten von Ortszuständigkeit von Seiten des höheren Gerichts, einer notwendigen und zweckmäβigen Zuständigkeitsdelegation und -ordination.
Ključne riječi
delegation of jurisdiction; Zuständigkeitsdelegation; ruling as to jurisdiction; Zuständigkeitsordination
Hrčak ID:
87713
URI
Datum izdavanja:
16.4.2012.
Posjeta: 13.063 *