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DAS MINDESTLOHNSYSTEM IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Ivan Sarić
; Doktorska škola društveno-humanističkih znanosti Sveučilišta u Osijeku
Sažetak
Der Mindestlohn ist eine Kategorie des Arbeitsund Sozialrechts, die am Anfang des 20. Jh. entstanden ist und auch heute in europäischen Ländern existiert. Die Problematik der Regelung dieses Gebiets ist ein Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit des Internationalen Arbietsorganisation. Noch im Jahr 1993 hat der Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Sozialfragen den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, das System der Berechnung des Mindestlohns nach dem nationalen Durchschnittslohn einzuführen, was die Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen hat. In der Europäischen Union unterscheidet man zwei grundlegende Mindestlohnsysteme: im ersten wird der Mindestlohn durch Gesetz oder durch nationale sektorübergreifende Vereinbarung geregelt, und im zweiten wird der Mindestlohn kollektiv auf der Sektorebene zwischen den Sozialpartnern vereinbart. Die Höhe des Mindestlohns variiert vom Staat zu Staat innerhalb der EU. Wegen des Art. 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht kein einheitliches Modell der Regelung des Mindestlohns, obwohl, insbesondere in letzter Zeit, die Bemühungen um Einführung eines einheitlichen europäischen Mindestlohns immer intensiver werden.
Der Zweck dieses Beitrags ist es, die in den EU-Mitgliedstaaten existierenden Mindestlohnsysteme darzustellen und mögliche Leitlinien zur Einführung des einheitlichen Modells der Regelung des Mindestlohns in der Europäischen Union zu geben.
Ključne riječi
Mindestlohn; die Europäische Union; die Höhe des Mindestlohns; der europäische Mindestlohn
Hrčak ID:
130841
URI
Datum izdavanja:
30.8.2014.
Posjeta: 3.459 *