Izvorni znanstveni članak
ENTWICKLUNG DER GERICHTSPRAxIS NACH DEM FALL „KECK“ IM BEREICH DES FREIEN WARENVERKEHRS
Ana Pošćić
; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci
Ivana Majkić
Sažetak
Artikel 34. und 35. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbieten die Quantitätseinschränkungen und die Maßnahmen mit gleicher Wirkung auf Einfuhr und Ausfuhr zwischen den Mitgliedstaaten. Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, zu bevorzugen oder auf irgendwelche andere Weise einheimische Produkte in Bezug auf die Produkte anderer Mitgliedstaaten zu bevorrechtigen. Trotzdem, wenn das öffentliche Interesse gefährdert ist, kann ein Mitgliedstaat den freien Warenverkehr gerechtfertigt einschränken. Jede nationale Maßnahme solcher Natur muss sowohl notwendig als auch dem erzielten Zweck verhältnissmäßig sein.
In der Arbeit wird insbesondere der Fall Keck hervorgehoben, nach welchem alle Vorschriften in zwei Gruppen eigeteilt worden sind: in die Verkaufsbedingungen und die sich ausschließlich auf die Produkte beziehenden Vorschriften. Der Europäische Gerichtshof war der Auffassung, dass es keinen Grund dafür gibt, die nichtdiskriminierenden Verkaufsbedingungen unter den Art. 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammenzuführen. Wie es durch die Gerichtpaxis nach dem Fall Keck festgestellt wurde, sind Verkaufsbedingungen eine solche Art der Vorschriften, die die Bedingungen wie Zeit, Ort und die Teilnehmer der Verkaufs bestimmen und sich auf die Werbung und Preisaufsicht beziehen.
Der Gerichtsurteil in diesem Streitfall war heftig kritisiert. Die danach folgende Gerichtpraxis hat teilweise die daraus entstandene Unklarheiten gelöst und geklärt. Trotzdem wurden nicht alle Fragen beantwortet, obwohl winzige Schritte in Richtung eines realistischeren Ansatzes zu den Maßnahmen mit gleicher Wirkung als Mittel der Quantitätseinschränkungen bemerklich sind.
Ključne riječi
Europarecht; der freie Warenverkehr; Maßnahmen mit gleicher Wirkung; der Fall „Keck“
Hrčak ID:
134216
URI
Datum izdavanja:
30.12.2014.
Posjeta: 3.746 *