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BEHINDERTENRECHTE IN DER EU UND DIE IMPLIKATIONEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN
Nikolett Hadi
; Pravni fakultet Sveučilišta u Pečuhu
Sažetak
Die Europäische Union betrachtet die Frage der behinderten Personen als die Menschenrechtsfrage. Darausfolgt,dassdieLinderungderausdenBehinderungenhervorgehenden Nachteile eine Rechtsfrage darstellt, die nicht ausschließlich dem Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten überlassen werden kann. Die einheimischen Regelungen in den Mitgliedstaaten bezüglich der behinderten Personen müssen auch mit den Voraussetzungen der internationalen und supranationelen Regelungen in Einklang stehen. Das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollte im Rahmen eines Mehrsäulensystems ausgelegt werden. Diese Arbeit erforscht die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die sich auf die Behinderten beziehen und analysiert die Einwirkung der Konvention auf die Rechte der Menschen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang sind folgende Aspekte besonders wichtig: die Menschenrechtskonvention als Teil der primären EUGesetzgebung, der Ansatz der EU zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die grundlegenden Säulen der EU-Regulative in Bezug auf die behinderten Personen.
Ključne riječi
behinderte Personen; Behindertenrechte; die Exklusion; die Inklusion; Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Pflichte der Mitgliedstaaten
Hrčak ID:
134414
URI
Datum izdavanja:
30.12.2012.
Posjeta: 2.558 *