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RECHT AUF LEBENSRAUM UND ÖKOLOGISCHE SOUVERENITÄT

Ivan Cifrić ; Filozofski fakultet, Zagreb


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str. 35-53

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Sažetak

Aufgrund der Ergebnisse einer empirischen Forschung an einer aus den Studenten der Universität Zagreb bestehenden Stichprobe (1997, N=685) wird die These analysiert, daß zusammen mit der Globalisierung der Umweltproblematik eine Einschränkung der Souverenität auftritt. Untersucht wurden die Wahrnehmung der Souverenität über Naturressourcen (am Beispiel der brasilianischen Regenwälder) und die Wahrnehmung des Rechtes der Arten auf Lebensraum.
27% der Befragten bestätigt, daß die internationale Gemeinschaft ein Recht darauf hat, die ökologische Souverenität einzuschränken. Eine Hälfte davon glaubt, daß diese Einschränkung eine Entschädigung verlangt.
Nur 9% der Befragten ist der Ansicht, daß der Mensch im Vergleich mit anderen Lebensarten ein größeres Recht auf einen Lebensraum hat. 70% aller Befragten meinen, daß der Mensch keine größeren Rechte als andere Tierarten haben soll, während 20% der Befragten der Meinung sind, daß eine jede Tierart soviel Rechte hat, wieviel sie sich erkämpft.
Die industrielle Zivilisation erkennt zwar die Menschenrechte an, deren Verletztung streng gestraft wird (z.B. Genozid), aber akzeptiert nicht die Rechte der Natur (z.B. Ökozid). Die Berücksichtigung von globalen ökologischen Konsequenzen verursacht eine Verschiebung in der Auffassung der Naturressourcen bzw. der Umwelt, und zwar von den "gemeinsamen Ressourcen" (shared resources) bis zu einer "gemeinsamen Sorge der Menschheit" (common concern of humankind).

Ključne riječi

internationales Recht; Rechte der Arten; Lebensraum; Recht der Natur; Eingentum; ökologische Souverenität; gemeinsame Sorge der Menschheit

Hrčak ID:

141616

URI

https://hrcak.srce.hr/141616

Datum izdavanja:

15.1.1998.

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