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EXKORPORATIONEN (1784-1793) UND REEXKORPORATIONEN (1793-1795) DER GÜTER UND BESITZE JENSEITS DER KUPA

Ivan Jurišić


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str. 255-259

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Sažetak

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Ereignissen im Zusammenhang mit den Gütern jenseits der Kupa im Zeitraum von 1784 bis 1795 während der Exkorporation dieser Besitze und deren Inkorporation in die Banal Grenze zwischen 1784 und 1793, sowie der neuerlichen Reexkorporation aus der Militärgrenze und der Rückgabe an die ehemaligen Besitzer (das Bistum Zagreb und andere) zwischen 1793 und 1795. Es kommt infolge des Gesetzes von der Militär­grenze aus dem Jahr 1754 zu diesem Prozek, denn in diesem Gesetz ist im Prinzip jeglicher Besitz auf dem Gebiet der Militärgrenze untersagt. In den kroatischen Grenzgebieten wird dieses Gesetz 1777 angewendet, als der kroatische Landtag unter dem Druck des Hofes die Beschlüsse von der Exkorporation verabschiedet. Im Jahr darauf (1778) kommt es zur Conscription dieser Güter, und die Exkorporation selbst beginnt 1784.
Im ersten Teil dieser Arbeit wird ein Beispiel der Bemühungen des Provinzials (des zivilen Kroatiens) gebracht, auf diesem Gebiet wenigstens jene Ansäkigen zu behalten, die aus dem Dorf Farkašić stammen, und zwar aus dem Jahr 1787, als im Zuge der Exkcorporation bereits das Gebiet verloren war, auf dem sie gelebt hatten, das aber früher dem Provinzial gehört hatte.
Im zweiten Teil wurden einige Zwiste aus den Jahren 1793 und 1794 behandelt, die sich zwischen den Untertanen des Bistums Zagreb und den Grenzern bei der Reexkorporation ereignet hatten, als die Grenzen zwischen dem Provinzialgut und der Banal Grenze festgelegt wurden. Dabei ging es um die Wälder Glinski lug und Klinac und einigen Landbesitz.

Ključne riječi

Hrčak ID:

324536

URI

https://hrcak.srce.hr/324536

Datum izdavanja:

1.3.1996.

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