Historijski zbornik, Vol. 38 , 1985.
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DIE UNGARISCHE REGIERUNG UND DIE KROATISCHE AUTONOMIE IN DEN ERSTEN JAHREN NACH DEM AUSGLEICH
Mirjana Gross
Sažetak
Die Unklarheiten und einige Unterschiede im ungarischen u. kroatischen Text des ungarisch-kroatischen Ausgleichs ermöglichten, ähnlich wie beim österreichisch-ungarischen Ausgleich, schroff entgegengesetzte Interpretationen. Die ungarische Regierung fasste die kroatische Autonomie als Konzession der »Nebenländer« auf, deren Gesetzgebung und politische Verwaltung unter ihrer Kontrolle stehen müsse um die Einheit des ungarischen Staates zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu wurde dieselbe Autonomie kroatischerseits als staatliche Autonomie beurteilt wobei Ungarn eigentlich ein föderativer Staat wäre. Das Wunschziel der Ideologie des kroatischen Staatsrechtes äusserte sich in den Versuchen eine genügend breite Autonomie zu erlangen um es der Elite zu ermöglichen die Modemisierungsprozosse selbst zu steuern. Die Verfasserin zeigt auf Grund der ungarischen Ministerrats-Protokolle wie diese beiden Tendenzen aufeinanderprallten wobei natürlich immer die ungarische Regierung als Siegerin aus dem Kampf hervorging, unter anderem auch darum weil sie ausnahmslos vom König unterstützt wurde. Der kroatisch-slavonische Minister, Mitglied des Ministerrats, war der ungarischen Regierung gegenüber für die Kontrolle der kroatischen Autonomie verantwortlich, während er aus kroatischer Sicht der Vertreter der kroatischen Autonomie bei der Ausübung der »gemeinsamen« Angelegenheiten hätte sein sollen. Alle vom Banus unterbreiteten autonomen Gesetzentwürfe mussten, bevor sie zur Vorsanktion oder Sanktion gelangten, vom ungarischen Ministerrat bewilligt oder mit Anmerkungen versehen werden in denen die Aenderung bestimmter Punkte des Entwurfes oder gar die Verweigerung der Sanktion vom König erbeten und immer nach diesen Wünschen gelöst wurde.
Im Aufsatz wird die Methode und die Taktik der ungarischen Regierung gegenüber wichtigen autonomen Gesetzen untersucht, besonders während der Reformen des Banus Mažuranič 1874/5. Der Ministerrat war bestrebt die völlige Abhängigkeit der kroatischen Autonomie zu gewährleisten und sicherzustellen dass die kroatisch-slavonische Regierung nur als »Dikasterium« nicht aber als parlamentarische Regierung tätig werde, bzw. dass der Banus nur Angesteller des Ministerpräsidenten bleibe. Die Verfasserin untersucht auch die Probleme die dadurch entstanden dass alle finanziellen und fast alle wirtschaftlichen Angelegenheiten zur Kompetenz der »gemeinsamen« Regierung und des Parlaments gehörten. Daher entstanden grosse Schwierigkeiten bei der Festlegung des Budgets für die autonomen Angelegenheiten (die Einsicht in die Quellen der Abrechnung wurde dem Banus nicht erlaubt) und bei den wichtigstein Gesetzen zur Förderung einer marktbezogenen Landwirtschaft. Der Streit darüber ob eine bestimmte rechtliche Materie den »gemeinsamen« oder den autonomen Angelegenheiten gehöre war immer auf der Tagesordnung. Die ungarische Regierung kontrollierte auch ob die autonomen Gesetzentwürfe nicht von den ungarischen Gesetzen abwichen oder gar liberale Tendenzen enthielten welche ihr auch in Ungarn nicht genehm waren. Obwohl der Ausgleich und dessen Revision (1873) die Interessen der ungarischen Regierung wahrte, fühlte sie sich genötigt mehrere Punkte des Ausgleiches, die ihr nicht mehr passten, zu umgehen. Die Verfasserin stellt fest dass sich die Modernisierungskräfte Kroatiens und Slavoniens der so kontrollierten und auf den kleinsten Umfang herabgedrückten »provinziellen« Autonomie nicht bedienen konnten.
Ključne riječi
Hrčak ID:
326285
URI
Datum izdavanja:
1.5.1986.
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