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Verfassungsrechtliche vorbindungungen eines EU-beitritts vor dem hintergrund der erfahrungen der unlängst beigetretenen acht Osteuropäischen Neumitglieder

Herbert Küpper


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str. 417-441

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Sažetak

Ein Staat, der der EU beitreten will, muss in seiner Verfassung mehrere Probleme regeln. Erstens muss die Verfassung die Übertragung nationaler Hoheitsrechte auf die EU zum Zeitpunkt des Beitritts und ggf. bei weiteren Integrationsschritten (Stichwort: Europäische Verfassung) erlauben. Zu regeln ist der Umfang der weggebbaren Rechte und auch das Verfahren der Übertragung, v.a. wenn ein Referendum obligatorisch sein soll. Zweitens müssen die Kompetenzen zwischen Regierung und Parlament im Rahmen der Gewaltenteilung neu ausbalanciert werden, denn die staatlichen Kompetenzen im Zusammenhang mit der EU liegen bei der Regierung. Das Parlament muss die Regierung bei der Ausübung dieser Kompetenzen wirksam kontrollieren können, wofür es vorab Informations- und Entscheidungsrechte benötigt. Drittens müssen inhaltliche Widersprüche zum Gemeinschaftsrecht aus der Verfassung entfernt werden.

Ključne riječi

Übertragung nationaler Hoheitsrechte; Gewaltenteilung; inhaltliche Widersprüche zum Gemeinschaftsrecht

Hrčak ID:

31523

URI

https://hrcak.srce.hr/31523

Datum izdavanja:

21.12.2007.

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