Review article
ANWENDUNG DER DEFINITION VON KANTOROWICZ UND HART AUF DAS VöLKERRECHT
Mario Krešić
; Faculty of Law in Zagreb
Abstract
In der allgemeinen Rechtstheorie gibt es mehrere Versuche des Definierens des Rechts. Unter solchen rechtstheoretischen Versuchen werden diejenigen von Kantorowicz und Hart hervorgehoben. Sie haben sehr einflussvolle Definitionen gegeben, deren gemeinsames Merkmal die Orientierung auf das Konzept der Rechtsprechung ist. Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass beide Definitionen als für verschiedene Normsysteme geeignet scheinen, werden in dieser Arbeit die Einsichten von Kantorowicz und Hart auf dem völkerrechtlichen normativen System überprüft. Ein solcher Versuch könnte die Systematisierung von internationalen Normen erleichtern und auf die Möglichkeiten einer weiteren Entwicklung des Völkerrechts hinweisen.
Keywords
die Definition des Rechts; die Rechtsprechung; das Völkerrecht; sekundäre Normen; die Urteilsfähigkeit
Hrčak ID:
120947
URI
Publication date:
30.12.2013.
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