Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.1.18
ZUGANG ZU INFORMATIONEN VON ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN ANHAND DES VERFASSUNGSGERICHTS UND DER STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE
Dragan Elijaš
; Constitutional Court of the Republic of Croatia, Zagreb, Croatia
Sandra Marković
; Attorneys at Law Firm Grgić and Partners, Zagreb, Croatia
Sanja Trgovac
orcid.org/0000-0002-0428-5301
; Constitutional Court of the Republic of Croatia, Zagreb, Croatia
Abstract
Das Recht auf Zugang zu Informationen von öffentlichen Behörden wurde in die
Verfassung der Republik Kroatien als Verfassungsgarantie mit den Änderungen der
Verfassung im Jahr 2010 aufgenommen. Auf gesetzgebender Ebene wurde dies in das
Rechtssystem durch das Zugang zum Informationsgesetz von 2003 eingeführt. Nach
dem derzeit geltenden Gesetz auf Zugang zu Informationen über das Informationsrecht
von 2013 umfasst das Recht auf Zugang zu Informationen das Recht der Nutzer,
Informationen zu verlangen und sie zu erhalten sowie die Verpfl ichtung der Behörden
Zugang zu den verlangten Informationen zu gewähren oder Informationen unabhängig
vom eingereichten Antrag zu veröffentlichen, wenn diese Veröffentlichung aus
einer Verpfl ichtung resultiert, die durch das Gesetz oder eine andere Verordnung
vorgesehen ist. In diesem Artikel werden die derzeitige Rechtsvorschrift, die
Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Analyse der
Beispiele der Entscheidungen des Verfassungsgerichts vorgestellt, die sich auf die
Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit bei der Annahme von Verordnungen
und auf diejenige Fälle beziehen, in denen die Frage auftaucht, ob das Recht auf
Zugang zu Informationen das entgegenstehende Recht auf Schutz personenbezogener
Daten überwiegt, das auch durch Artikel 37 der Verfassung gewährleistet ist und im
Datenschutzgesetz erarbeitet wurde. Es wird festgestellt, dass die Beschränkungen
des Rechts auf Zugang zu Informationen in einem angemessenen Verhältnis zu der
Art der Notwendigkeit stehen, um sie in jedem Einzelfall einzuschränken und sie
in einer freien und demokratischen Gesellschaft notwendig zu machen und dass
diese Beschränkungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Grundsätze des Rechts
auf Zugang zu Informationen und die Bedeutung des öffentlichen Interesse werden
betont und die Rechtspositionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
auf im Urteil Társaság a Szabadságjogokért gg. Ungarn angeführt sind, die das
Verfassungsgericht in seinen Entscheidungen angewandt hat.
Keywords
Recht auf Zugang zu Informationen; Verfassungsgericht; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Grundsätze; Prüfung des öffentlichen Interesses
Hrčak ID:
178186
URI
Publication date:
10.3.2017.
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