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Das Prinzip der Waffengleichheit als konstitutives Element des Rechtes auf ein faires Strafverfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Elizabeta Ivičević Karas
Sažetak
Die Arbeit ist dem Prinzip der Waffengleichheit gewidmet, das sich dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als konstitutives Element, als Mittel zur Wahrnehmung des Rechtes auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und als dessen autonomer Ausdruck durchgesetzt hat. Die Verfasserin geht zunächst auf die Wurzeln des in der Konvention verbrieften Rechtes auf ein faires Verfahren und dann auch auf seine heutige universelle Bedeutung ein. Danach erörtert sie das Prinzip der Waffengleichheit im Strafverfahren hinsichtlich unterschiedlicher Rechtstraditionen (der angelsächsischen und der römisch-germanischen) und kommt zu dem Schluss, dass das Konzept der „Waffengleichheit“ im Strafverfahren wie auch der Rechtsstandard des fairen Verfahrens aus den Errungenschaften der angelsächsischen Rechtstradition schöpfen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Entscheidungen jedoch die Methode der autonomen Auslegung juristischer Begriffe anwendet, kommt heute nicht nur der EMRK-Norm des fairen Verfahrens universelle Bedeutung zu, sondern auch das Prinzip der Waffengleichheit stellt ein grundlegendes funktionelles Prinzip des modernen Strafprozessrechts dar. Anhand der Analyse relevanter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte schließt die Verfasserin, dass das Prinzip der Waffengleichheit keine arithmetische oder symmetrische Gleichheit der Position von Angeklagtem und Kläger voraussetzt, sondern die Herstellung eines prozessuellen Gleichgewichts, das mit den spezifischen Prozessfunktionen der Parteien im Strafverfahren übereinstimmt. Die Herbeiführung eines solchen prozessuellen Gleichgewichts erfordert prozessuelle Garantien, die den Parteien ausgeglichene Möglichkeiten der Einflussnahme auf Verlauf und Ausgang des Strafverfahrens gewähren, vor allem durch die Gewährung des konkreten Prozessrechtes auf Informationszugang und auf Beteiligung an den Prozesshandlungen.
Ključne riječi
Prinzip der Waffengleichheit; Gerechtigkeit; faires Verfahren; Strafverfahren; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Hrčak ID:
17488
URI
Datum izdavanja:
10.11.2007.
Posjeta: 8.167 *