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ABWEICHUNGEN IN DER SONDERGETZGEBUNG IN BEZUG AUF DURCHFÜHRUNG DER ENTEIGNUNG IN DER REPUBLIK KROATIEN

Frane Staničić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu


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str. 95-118

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Sažetak

Enteignung ist ein Rechtsinstitut, das dann verwendet wird, wenn private und öffentliche Interessen nicht übereinstimmen, bzw. wenn das allgemeine Wohl auf keine andere Weise zu verwirklichen ist. In der Republik Kroatien ist die Enteignung durch das Enteignungsgesetz geregelt, das in allen Enteignungsverfahren angewandt wird. Das Enteignungsverfahren ist aber auch durch eine Reihe besonderer Gesetze geregelt, die von der allgemeinen in Einklag mit dem Enteignungsgesetz stehenden Regelung der Enteignung mehr oder weniger abweichen. In dieser Arbeit analysiert der Autor einige Sondergesetze, die die Durchführung von Enteignung durch bestimmte Vorschriften auf eine andere Weise regeln. Getrennt wird die Regelung von Enteignung laut Gesetz über Investitionsprojekten der Republik Kroatien analysiert. Der Autor wird versuchen, zu zeigen, dass in einigen Fällen die Abweichung von der allgemeinen Regelung der Enteignung notwendig und gerechtfertigt ist. Es wird aber auch darauf hingewiesen werden, dass in einigen Fällen die Abweichungen von der allgemeinen Regelung der Enteignung verfassungswidrig sind sowie dass wegen solcher Abweichungen der Schutz der Menschenrechte in den nach besonderen Gesetzen durchgeführten Verfahren nicht immer gesichert ist.

Ključne riječi

die Verfassung der Republik Kroatien; die Enteignung; das Enteignungsgesetz; Sondergesetze

Hrčak ID:

120000

URI

https://hrcak.srce.hr/120000

Datum izdavanja:

30.12.2013.

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