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Izvorni znanstveni članak

Bioethik, Menschenwürde und reflektierende Urteilskraft

Kurt Walter Ziedler ; Universität Wien, Institut für Philosophie, Wien, Österreich


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str. 215-223

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Die Bioethik ist mit zwei eng verbundenen Problemen konfrontiert: (1) der Begriff der Menschenwürde wird zwar weithin akklamiert, aber höchst kontrovers diskutiert, sobald man versucht, seinen Inhalt und Umfang klar zu definieren; (2) es besteht dringender Bedarf nach einer Methode oder Theorie, die das Verhältnis zwischen moralischen Prinzipien und konkreten Einzelfällen zu bestimmen erlaubt. In einem weiteren obgleich strikt philosophischen Sinne verweisen diese beiden Probleme auf Kants Autonomiebegriff und seine Konzeption einer ‚reflektierenden Urteilskraft’, die ihrerseits im Lichte einer dreigliedrigen Logik der Regeletablierung zusammen gedacht werden können. Eine solche Logik ist in Montesquieus Lehre von der Gewalten(ver)teilung vorweggenommen, insofern wir neben der Formulierung (Legislative) und Exekution von Regeln (Exekutive) stets auch die Identifikation ihrer Anwendungsfälle (Jurisdiktion) zu leisten haben. Verstehen wir das Verhältnis zwischen moralischen Begriffen oder Prinzipien und Fakten oder konkreten Einzelfällen auf diese Weise als eine dynamische Relation, die ihre Momente konstituiert, dann ist die Menschenwürde eher als ‚regulative Idee’ zu verstehen denn als ein Begriff, der einer eindeutigen Definition bedarf.

Ključne riječi

Bioethik; Menschenwürde; reflektierende Urteilskraft; Kant; Montesquieu; Gewaltenteilung; Regeletablierung

Hrčak ID:

37132

URI

https://hrcak.srce.hr/37132

Datum izdavanja:

13.2.2009.

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